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Wenn man sich vom Leben nichts mehr verspricht ...

Verfasst: Freitag 5. Juni 2020, 08:20
von RatWanderer
Hallo Forum,

um es direkt vorweg zu nehmen, ich benötige keine Hilfe, sondern bin aktuell ausschließlich zu Informationszwecken hier.
In Deutschland hat es doch jetzt ein Urteil seitens des BVGs gegeben, demzufolge der Staat Menschen, die das Geschenk
des Lebens an Gott zurück geben wollen und das so, daß Gott die Annahme nicht verweigern kann, nicht an diesem Vor-
haben hindern darf. Habe ich das so richtig verstanden?

Es ist mir durchaus klar, daß der deutsche Staat alles daran setzen wird, diese höchstrichterliche Regelung zu unterlaufen
bzw. einzuschränken, wo auch immer es geht, aber die Grundsatzentscheidung ist doch so. Oder?

Bitte keine Belehrungen, bitte keine Polemik!

Viele Grüße
RatWanderer

Re: Wenn man sich vom Leben nichts mehr verspricht ...

Verfasst: Sonntag 7. Juni 2020, 05:55
von senay75
Genau so habe ich das auch verstanden.
Ich würde halt gerne noch sehen ob das in der Praxis auch so angewendet wird.

Re: Wenn man sich vom Leben nichts mehr verspricht ...

Verfasst: Montag 8. Juni 2020, 00:46
von LetzteAusfahrt