Re: Sterbehilfe in Deutschland
Verfasst: Montag 19. Oktober 2015, 09:26
Auch nicht schlecht, finde ich, ist Folgendes:
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/m ... lobbyismus
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/m ... lobbyismus
Was wäre nicht-geschäftsmässige SH, oder wäre das ein Widerspruch in sich?
Das ist wohl psychologisch unwahrscheinlich, um nicht zu sagen abwegig. Herr Gauck redet zwar ständig von "Freiheit", aber wie bei allen Neoliberalen hat das nur eine ökonomische Bedeutung. Bei existenziellen Fragen sind diese "Liberalen" die härtesten Paternalisten.Mediator hat geschrieben: DIGNITAS ruft deshalb den deutschen Bundespräsidenten auf, dem von ihm verkündeten Prinzip von Freiheit und Verantwortung zu folgen und dem Gesetz seine Zustimmung zu verweigern.
Vor allem ist der Bundespräsident doch letztlich nur ein Pappkamerad, der Moral in harmlosen Reden proklamiert. Oder würde sich ein Bundespräsident öffentlich gegen eine Regierung äussern (Afghanistan-Einsatz z.B.)? Schwer vorstellbar. Aber Neoliberalist? Kaum, er ist (zumindest wenn man glaubt was er sagt) durchaus auch für staatliche Regulierungsmassnahmen (aber auch für Harz IV, wo er die richtige `Haltung` der Bezüger fordert...Eigenverantwortung ). Zudem steht er dem Christentum nahe...was bezüglich SH wohl schon mal einiges implizieren würde.Peterchen hat geschrieben:Das ist wohl psychologisch unwahrscheinlich, um nicht zu sagen abwegig. Herr Gauck redet zwar ständig von "Freiheit", aber wie bei allen Neoliberalen hat das nur eine ökonomische Bedeutung. Bei existenziellen Fragen sind diese "Liberalen" die härtesten Paternalisten.Mediator hat geschrieben: DIGNITAS ruft deshalb den deutschen Bundespräsidenten auf, dem von ihm verkündeten Prinzip von Freiheit und Verantwortung zu folgen und dem Gesetz seine Zustimmung zu verweigern.
Bin also gespannt auf den Ausgang der Verfassungsbeschwerde.
Das wird leider niemals passieren. Denn die haben jemanden dafür der das für sie diskret " erledigt "Lebensmüde hat geschrieben: An dieser Stelle nochmals vielen Dank an die Damen und Herren Politiker.
Hoffentlich dürfen Sie das einmal am eigenen Leib erfahren.
Klar, mit Kranken, besonders mit Schwerkranken lässt sich in der Pharma- und Pflegebranche eine Menge Geld verdienen, mit Toten jedoch nicht. Deshalb vermute ich auch, dass solche Kreise hinter der Vermeidung eines vernünftigen Sterbehilfegesetzes stehen. Jedoch ist mir keinerlei Beweis für eventuelle Bestechung bekannt.elleP hat geschrieben:...
Die Politiker werden von den Lobbyisten der Mediziner und Pharmaverbände geschmiert , weil zuviele Raffzähne am langsamen und qualvollen Tod der Menschen verdienen wollen.
....
In der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages ist von namhaften Experten erklärt worden, die Formulierung von § 217 StGB gemäss dem Vorschlag Brand/Griese, der dann mit 360 gegen 233 angenommen worden ist, verletze das Bestimmtheitsgebot, wie es Artikel 103 Absatz 2 für Strafbestimmungen verlange; insbesondere sei nicht klar, ob auch Ärzte unter diese Bestimmung fallen, welche im Bereich der Palliativmedizin schwerst Kranken Schmerzen lindern und dabei in Kauf nehmen, dass diese Massnahme das Leben verkürzen könne.Thanatos hat geschrieben:elleP hat geschrieben:...
Frage an den Mediator: Inwiefern verstößt die Entscheidung des Deutschen Bundestags gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskommission?
Es grüßt, Thanatos
Meiner Ansicht nach ist das eben letztlich Auslegungssache bzw. Rechte implizieren inhaltlich das, was üblicherweise/bisher hinein interpretiert wird/wurde. Wie bei so vielen Gesetzen, muss erst die Praxis deren genaueren Bestimmungen entfalten und konkretisieren.Mediator hat geschrieben: Ludwig A. Minelli, Gründer und Generalsekretär von DIGNITAS und Rechtsanwalt, ist überzeugt, dass aber auch andere Artikel des Grundgesetzes in viel höherem Masse verletzt werden. Dabei steht insbesondere Artikel 2 im Vordergrund; er hat folgenden Wortlaut:
Hierzu: Mir scheinen die drei Rechte `Freiheit`, `Leben`, `körperliche Unversehrtheit` durchaus zunächst, d.h. plausibler Weise, in die gleiche Richtung zu zielen: autonom geführtes und erfülltes LEBEN.Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit umfasst auch das Recht auf den eigenen Suizid. Wer sich dabei aber nicht beraten und helfen lassen darf, läuft in zahlreichen Fällen Gefahr, dass sich eine der Risiken verwirklicht, mit welchen jeder unbegleitete Suizidversuch behaftet ist.
Aber solche Freiheit hat doch nichts damit zu tun, ob Vereine tun und lassen können was sie wollen (jenseits allen Rechts).Schliesslich kommt in Bezug auf die Vereine die Garantie der Vereinsfreiheit von Artikel 9 in Frage.
Was nicht mehr als das Recht von Dignitas ist (und wodurch u.a. Gesetze oder Begriffe die darin eingehen einen neuen Gehalt bzw. neue Interpretation erhalten können). Wobei mir der Rekurs auf das Recht zur `freien Entfaltung der Persönlichkeit` dazu nicht geeignet erscheint (zumindest bei einer common sense und/oder gängig praktizierter Auslegung). Als rein theoretische Überlegung: In der Amerikanischen Verfassung gibt es das Recht auf `pursuit of happiness` (Streben nach Glück). Diese Formulierung scheint mir z.B. geeigneter (wenn auch hier eine direkte Implikation nicht gegeben ist) um daraus ein Recht auf Suizid/SH zu folgern (u.a. vermittels der Theorie des neg. Utilitarismus).Falls Bundespräsident Gauck das vom Bundesrat diskussionslos abgesegnete Gesetz unterzeichnet, wird es veröffentlicht, und einen Tag später tritt es in Kraft. Für diesen Fall hat Dignitas vorgesehen, dafür besorgt zu sein, dass das Gesetz mit Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angefochten wird.
Das ist das Problem wenn man jemanden aus Prinzip ignoriert, dass einem Erhellendes zum Thema Erhellung entgeht (denn die Antwort des Med. war erhellend als Darlegung eines gegebenen Sachverhaltes, aber völlig unerhellend betreffs der Frage, wie zu begründen ist, dass ein Verbot von SH gegen Menschenrechte verstosse).Thanatos hat geschrieben:Vielen Dank an den Mediator für die erhellende Antwort.
Es wird doch kaum jemand hier das Magazin kaufen, aber: du könntest den entsprechenden Artikel doch problemlos in seiner argumentativen Grundstruktur darlegen (d.h. die Hauptargumente nennen, das wäre wahrscheinlich in 10 Zeilen zu machen). Denn die Aussage: "Das Recht auf Suizid gehört zu unserer Würde", ist allenfalls grammatisch klar, ansonsten eine reine Behauptung ohne irgend einen argumentativen Wert, d.h. Erhellungskoeffizient = 0Thanatos hat geschrieben:
Lesetipp: Das aktuelle „Philosophie-Magazin“. Im Leitartikel „Gibt es einen guten Tod?“ findet sich auch ein interessanter Beitrag von Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie, mit der klaren Aussage: „Das Recht auf Suizid gehört zu unserer Würde.“