Michael Perez - 10 Jahre Psychiatrie wegen KV
Verfasst: Dienstag 14. August 2018, 15:56
Ich verfolge diesen Justiz-Fall schon mehrere Jahre. Letzten Monat wurde im öffentlich-rechtlichen SWR eine 45 Minuten lange Doku über diesen Fall gezeigt.
https://www.youtube.com/watch?v=0Fg7ja9xD44
Ich hab mir die Doku angeschaut, und eine klare Meinung über diesen Fall ist schwierig, finde ich.
Viele Youtube-Kommentare sagen, dass der Mann da nicht reingehört, wegen der Verhältnismäßigkeit.
Die Straftat, weswegen Michael Perez den § 63 StGB bekommen hat, war eine versuchte gefährliche Körperverletzung. (Faustschlag mit einem blauen Auge)
Ich hab mir auch das Buch "Schwarze Liste" von der Schwester des Herrn Perez durchgelesen. Dort werden auch sehr viele Akten ziemlich unzensiert, gezeigt.
Im Endeffekt habe ich doch die Meinung, dass dieser Mann entlassen werden müsste, aufgrund der Verhältnismäßigkeit.
Wer die Doku sich anschaut, wird sehen, dass dieser Herr schon kein unbeschriebenes Blatt ist. Jedoch: es waren immer "nur" Delikte wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Bedrohung, Körperverletzung.
Und solche Delikte rechtfertigen (meiner Meinung nach) nicht die Unterbringung nach § 63 StGB.
https://www.youtube.com/watch?v=0Fg7ja9xD44
Ich hab mir die Doku angeschaut, und eine klare Meinung über diesen Fall ist schwierig, finde ich.
Viele Youtube-Kommentare sagen, dass der Mann da nicht reingehört, wegen der Verhältnismäßigkeit.
Die Straftat, weswegen Michael Perez den § 63 StGB bekommen hat, war eine versuchte gefährliche Körperverletzung. (Faustschlag mit einem blauen Auge)
Ich hab mir auch das Buch "Schwarze Liste" von der Schwester des Herrn Perez durchgelesen. Dort werden auch sehr viele Akten ziemlich unzensiert, gezeigt.
Im Endeffekt habe ich doch die Meinung, dass dieser Mann entlassen werden müsste, aufgrund der Verhältnismäßigkeit.
Wer die Doku sich anschaut, wird sehen, dass dieser Herr schon kein unbeschriebenes Blatt ist. Jedoch: es waren immer "nur" Delikte wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Bedrohung, Körperverletzung.
Und solche Delikte rechtfertigen (meiner Meinung nach) nicht die Unterbringung nach § 63 StGB.