Belgien, eine Option?
Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator
Belgien, eine Option?
Sieht für mich sehr liberal aus.
Wer kann dazu was sagen?
Argument wären das große psychische Leid durch Bipolare affektive Störung.
Oder geht das auch bei Dignitas?
Oder sehe ich alles falsch?
Wer kann dazu was sagen?
Argument wären das große psychische Leid durch Bipolare affektive Störung.
Oder geht das auch bei Dignitas?
Oder sehe ich alles falsch?
Re: Belgien, eine Option?
Soweit ich weiß, steht Ausländern in Belgien und den Niederlanden nicht zur Verfügung. In der Schweiz gibt es nur einen VAD-Verein, der Bewerbungen von psychisch kranken Menschen entgegennimmt. Doch die Chance auf eine Bewilligung ist äußerst gering, nahezu aussichtslos. Der Prozess ist äußerst schwierig, dauert lange und kostet sogar mehr als üblich.
Re: Belgien, eine Option?
Das hab ich aus ChatGPT:
Bis zu meinem letzten Wissensstand im Januar 2022 war es Personen, die nicht in Belgien ansässig sind, grundsätzlich möglich, Sterbehilfe in Belgien in Anspruch zu nehmen, sofern sie die dortigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Belgien hat eines der liberalsten Sterbehilfegesetze der Welt, und es erlaubt sowohl aktive Sterbehilfe als auch Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Bedingungen.
Personen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten, müssen unter anderem an einer unheilbaren Krankheit leiden, unter unerträglichen Schmerzen leiden und mehrere formale Anträge stellen. Ein Arzt muss den Zustand des Patienten bewerten, und in der Regel ist eine zweite ärztliche Meinung erforderlich.
Da sich Gesetze und Verfahren ändern können, empfehle ich jedoch dringend, sich bei den zuständigen belgischen Behörden oder einer qualifizierten rechtlichen Beratung nach den aktuellsten Informationen zu erkundigen. Euthanasie ist ein sehr sensibles Thema und unterliegt strengen regulatorischen Anforderungen, daher ist es wichtig, gründlich informiert zu sein und alle notwendigen Schritte zu befolgen.
Bis zu meinem letzten Wissensstand im Januar 2022 war es Personen, die nicht in Belgien ansässig sind, grundsätzlich möglich, Sterbehilfe in Belgien in Anspruch zu nehmen, sofern sie die dortigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Belgien hat eines der liberalsten Sterbehilfegesetze der Welt, und es erlaubt sowohl aktive Sterbehilfe als auch Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Bedingungen.
Personen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten, müssen unter anderem an einer unheilbaren Krankheit leiden, unter unerträglichen Schmerzen leiden und mehrere formale Anträge stellen. Ein Arzt muss den Zustand des Patienten bewerten, und in der Regel ist eine zweite ärztliche Meinung erforderlich.
Da sich Gesetze und Verfahren ändern können, empfehle ich jedoch dringend, sich bei den zuständigen belgischen Behörden oder einer qualifizierten rechtlichen Beratung nach den aktuellsten Informationen zu erkundigen. Euthanasie ist ein sehr sensibles Thema und unterliegt strengen regulatorischen Anforderungen, daher ist es wichtig, gründlich informiert zu sein und alle notwendigen Schritte zu befolgen.
Re: Belgien, eine Option?
Ich würde es nicht mit der bipolaren Störung begründen.
Im Allgemeinen ist das eine Diagnose, die dazu führt, dass Menschen vor Gericht für schuldunfähig erklärt werden. Das würde bedeuten, dass man Dir keine ausreichende Urteilsfähigkeit bescheinigen würde, die Du aber brauchst für das Verfahren der Sterbehilfe. Du bräuchtest sehr deutliche Gutachten darüber, dass bei Dir sämtliche medikamentöse Therapien erfolglos waren (da bipolar, rational betrachtet, eine hirnorganische Störung wie Demenz z.B. ist und mit Medikamenten das Gleichgewicht wiederhergestellt wird). Diese Gutachten wirst Du kaum zusammenbekommen. Da sich Bipolarität in Manie und Depression ausdrückt, wärst Du vor allem in den manischen Phasen als unzurechnungsfähig eingestuft.
Ich bin keine Ärztin (ich bin selbst Betroffene mit anderen Diagnosen), lege aber meine Hand dafür ins Feuer, dass Du mit der bipolaren Störung nicht erreichst, was Du erreichen willst.
Die einzige Störung, die es bisher geschafft hat, ist Borderline.
Alles, was Dich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht schuldunfähig machen würde, scheidet so gut wie aus.
Bipolar gehört dazu.
Im Allgemeinen ist das eine Diagnose, die dazu führt, dass Menschen vor Gericht für schuldunfähig erklärt werden. Das würde bedeuten, dass man Dir keine ausreichende Urteilsfähigkeit bescheinigen würde, die Du aber brauchst für das Verfahren der Sterbehilfe. Du bräuchtest sehr deutliche Gutachten darüber, dass bei Dir sämtliche medikamentöse Therapien erfolglos waren (da bipolar, rational betrachtet, eine hirnorganische Störung wie Demenz z.B. ist und mit Medikamenten das Gleichgewicht wiederhergestellt wird). Diese Gutachten wirst Du kaum zusammenbekommen. Da sich Bipolarität in Manie und Depression ausdrückt, wärst Du vor allem in den manischen Phasen als unzurechnungsfähig eingestuft.
Ich bin keine Ärztin (ich bin selbst Betroffene mit anderen Diagnosen), lege aber meine Hand dafür ins Feuer, dass Du mit der bipolaren Störung nicht erreichst, was Du erreichen willst.
Die einzige Störung, die es bisher geschafft hat, ist Borderline.
Alles, was Dich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht schuldunfähig machen würde, scheidet so gut wie aus.
Bipolar gehört dazu.
Re: Belgien, eine Option?
Mit der Diagnose bipolar ist man nicht automatisch schuldunfähig oder nicht urteilsfähig.
Es gibt Phasen der Remission.
Nur in akuten Krankheitsphasen ist es wie von dir beschrieben.
Es gibt Phasen der Remission.
Nur in akuten Krankheitsphasen ist es wie von dir beschrieben.
Re: Belgien, eine Option?
Das weiß ich. Nichtsdestotrotz hast Du damit, meiner Meinung nach, keinerlei Chancen.
Ich dachte, vielleicht hast Du andere Diagnosen, die es leichter machen.
Ich dachte, vielleicht hast Du andere Diagnosen, die es leichter machen.
Re: Belgien, eine Option?
Wie wäre es mit einer beginnenden Demenz?
Re: Belgien, eine Option?
Wenn Du Dich beeilst, könnte das was werden, denke ich. Aber auch das muss deutlich so diagnostiziert werden. Und auch, dass Du noch klar genug bist, um diese Entscheidung für Dich zu treffen.
Du wirst nicht drumherum kommen, Kontakt zum Sterbehilfeverein aufzunehmen und Dich beraten zu lassen, wie Du am Besten vorgehst. Und Dir ein Gutachten zu besorgen.
Du wirst nicht drumherum kommen, Kontakt zum Sterbehilfeverein aufzunehmen und Dich beraten zu lassen, wie Du am Besten vorgehst. Und Dir ein Gutachten zu besorgen.
Re: Belgien, eine Option?
Wie ist das mit der Demenz bei Dignitas bzw. in der Schweiz?
Re: Belgien, eine Option?
Beim Verein Sterbehilfe Hamburg heißt es:
"Eine Suizidassistenz zum Beginn einer Demenzerkrankung ist möglich, so lange die Freiverantwortlichkeit noch zu bejahen ist. Nach diesem Massstab hat der Verein in einigen Fällen beim Suizid assistiert, in Fällen mit fortgeschrittenem Stadium der Erkrankung die Assistenz zum Suizid abgelehnt."
Da wird es bei Dignitas nicht anders sein!?
Allerdings ohne Garantie wie hier in diesem Fall:
In dem Schreiben an den Mann heißt es: „...Darüber hinaus wurde eine mindestens beginnende demenzielle Entwicklung diagnostiziert.“
https://www.deutschlandfunkkultur.de/st ... nostiziert
Re: Belgien, eine Option?
jwh hat geschrieben: ↑Montag 25. September 2023, 07:29 Das hab ich aus ChatGPT:
Personen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten, müssen unter anderem an einer unheilbaren Krankheit leiden, unter unerträglichen Schmerzen leiden und mehrere formale Anträge stellen. Ein Arzt muss den Zustand des Patienten bewerten, und in der Regel ist eine zweite ärztliche Meinung erforderlich.
Voraussetzungen für die Schweiz:
Es gibt 3 Kategorien:
* abgeschlossenes Leben - keine Krankenakte erforderlich
* körperliche Erkrankung - Krankenakte und genaue Diagnose erforderlich
* Geisteskrankheit - Krankenakte und Gutachten eines unabhängigen Schweizers Psychiater erforderlich - sehr langer Prozess und höhere Kosten, sehr geringe Wahrscheinlichkeit
Eine unheilbare Krankheit bedeutet nicht, dass du sterben wirst. Es kann jede körperliche Krankheit sein, an der du leidest.
Psychische Erkrankungen sind sehr komplex. Man kann jahrelang unter Depressionen leiden, muss aber geistig gesund genug sein, um urteilsfähig zu sein.
Versuche nicht zu betrügen, um Zustimmung zu erhalten, und diskutiere keine Ideen dazu im Forum.
Wenn der Verein dich hier im Forum erkennt und weiß, dass du lügst, könntest du nicht nur in große Schwierigkeiten geraten, sondern auch viel Geld verlieren. Du benötigst für alles einen Nachweis (Krankenakte, Geburtsurkunde etc).
Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Antrag/Bewerbung angenommen wird, dann sende dem Verein vorher eine Mail. Sie schicken deine Bewerbung ab. Wenn du den Antrag abschickst, musst du die Anzahlung leisten!
Frage in wenigen Worten : Ich leide unter der Diagnose xy (genaue Diagnose, nicht nur Symptome).
Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob ich eine Chance hätte, für VAD zugelassen zu werden?
Re: Belgien, eine Option?
Danke für die Nachricht!
Was heißt „abgeschlossenes“ Leben?
Keine Sorge, ich würde alles so angeben, wie es ist, soweit man das kann.
Was heißt „abgeschlossenes“ Leben?
Keine Sorge, ich würde alles so angeben, wie es ist, soweit man das kann.
Re: Belgien, eine Option?
Abgeschlossenes Leben? Nähere Details sind mir nicht bekannt. Ab welchem Alter kann man sagen, dass man mit dem Leben fertig ist? Da über jeden Antrag individuell entschieden wird, kann keiner eine genaue Antwort geben.
Re: Belgien, eine Option?
Ich bin quer durch Belgien auf der Suche nach dieser Lösung, die Leute reagieren genervt auf Euthanasie Touris, du brauchst einen Hausarzt dort der dich und deine Geschichte kennt, eben anrufen und Euthanasie, legen die meisten Ärzte auf. Wenn du viel Geld hast kannst es über eine Psychiatrie probieren, mindestens 1 Jahr und monatliche Kosten von ca. 3000€ zur Zeit für den Aufenthalt in der Psychiatrie, deine Krankenkasse wird es nicht übernehmen, weil du daheim in die Psychiatrie kannst.jwh hat geschrieben: ↑Montag 25. September 2023, 07:29 Das hab ich aus ChatGPT:
Bis zu meinem letzten Wissensstand im Januar 2022 war es Personen, die nicht in Belgien ansässig sind, grundsätzlich möglich, Sterbehilfe in Belgien in Anspruch zu nehmen, sofern sie die dortigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Belgien hat eines der liberalsten Sterbehilfegesetze der Welt, und es erlaubt sowohl aktive Sterbehilfe als auch Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Bedingungen.
Personen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten, müssen unter anderem an einer unheilbaren Krankheit leiden, unter unerträglichen Schmerzen leiden und mehrere formale Anträge stellen. Ein Arzt muss den Zustand des Patienten bewerten, und in der Regel ist eine zweite ärztliche Meinung erforderlich.
Da sich Gesetze und Verfahren ändern können, empfehle ich jedoch dringend, sich bei den zuständigen belgischen Behörden oder einer qualifizierten rechtlichen Beratung nach den aktuellsten Informationen zu erkundigen. Euthanasie ist ein sehr sensibles Thema und unterliegt strengen regulatorischen Anforderungen, daher ist es wichtig, gründlich informiert zu sein und alle notwendigen Schritte zu befolgen.
Für mich wird der Leidensdruck extrem groß weshalb ich überlege nochmal Belgien anzusteuern, per Rettungsdienst in die Klinik, dort dann nach Vortragen meiner extrem tödlichen und Schmerzhaften Krankheit Euthanasie beim Arzt anfordern, denn das geht wohl, aber auch da vergeht glaub mindestens 1 Monat bis es umgesetzt wird. Wahrscheinlich bin ich bis dahin schon weg! Ich hoffe es langsam….
Re: Belgien, eine Option?
Danke für den Beitrag!
Aus welchem Land kommst du?
Hat dein Leid mehr körperliche oder psychische Komponente?
Aus welchem Land kommst du?
Hat dein Leid mehr körperliche oder psychische Komponente?