Suizid wie einen normalen Tot aussehen lassen
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Re: Suizid wie einen normalen Tot aussehen lassen
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Zuletzt geändert von Atheos am Freitag 10. März 2023, 06:00, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Suizid wie einen normalen Tot aussehen lassen
Vielleicht auch mal dieses hier lesen und beherzigen:Sinfonie hat geschrieben: ↑Sonntag 5. März 2023, 20:55 ... diese Seite hat kein Impressum. Ich trau solche Seiten nicht. Gibt ja genug Fake Seiten ohne Rezept.. wo man angeblich nembutal, Schmerzmedikamente, oder Opiate kaufen kann...
Außerdem ist das Produkt ziemlich teuer.. wenn ich etwas kaufe, kommt es am Ende nicht an.
viewtopic.php?f=1&p=106616#p106616
Gruß
Hurlinger
Re: Suizid wie einen normalen Tot aussehen lassen
Jede Form von Unfall - Bergunfall, Autounfall usw. - bleibt wohl ein Unfalltod, wenn nicht ein direkter Hinweis
auf Suizid vorliegt, also ein Abschiedsbrief oder so.
Man kann ja zuvor noch etwas tun, was mit einem Suizid völlig unvereinbar ist: eine Reise buchen, eine Immobilie kaufen.
auf Suizid vorliegt, also ein Abschiedsbrief oder so.
Man kann ja zuvor noch etwas tun, was mit einem Suizid völlig unvereinbar ist: eine Reise buchen, eine Immobilie kaufen.
Re: Suizid wie einen normalen Tot aussehen lassen
Also, ich berichte dir mal einen Fall aus meiner Vergangenheit, da ist ein Mann vor einen einfahrenden Zug gefallen.
Das hat sich an einem Bahnhof abgespielt und keiner konnte am Ende wirklich sagen ob er sich Suizidiert hat oder ob ihm schlecht wurde.
Das kollidiert natürlich mit meinem Hinweis auf unbeteiligte Zuschauer usw aber das kann man an jeder größeren bzw höheren Stelle genau so machen, also rauf auf eine bestimmte Höhe und dann runter geht es und keiner kann sagen was genau passiert ist.
Oder aber fall in ein Gewässer und es ist auch nicht festzustellen usw usw aber evtl willst du es ja auch nicht wirklich und dann ist ein Hilfeangebot an dich gerichtet viel wichtiger.
Das hat sich an einem Bahnhof abgespielt und keiner konnte am Ende wirklich sagen ob er sich Suizidiert hat oder ob ihm schlecht wurde.
Das kollidiert natürlich mit meinem Hinweis auf unbeteiligte Zuschauer usw aber das kann man an jeder größeren bzw höheren Stelle genau so machen, also rauf auf eine bestimmte Höhe und dann runter geht es und keiner kann sagen was genau passiert ist.
Oder aber fall in ein Gewässer und es ist auch nicht festzustellen usw usw aber evtl willst du es ja auch nicht wirklich und dann ist ein Hilfeangebot an dich gerichtet viel wichtiger.
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Re: Suizid wie einen normalen Tot aussehen lassen
Du musst nur schnell genug fahren und das Auto gegen ein “hartes Objekt” donnern lassen.
Ein Crash bei hoher Geschwindigkeit war eine ganze Weile meine bevorzugte Weise abzutreten. Hatte dafür extra ein Fahrzeug gekauft, das nach kleinen Anpassungen auch die 300 knacken würde. Einen Aufprall mit > 250 gegen eine Wand, einen Pfeiler, einen dickeren Baum oder auch eine Baumaschine auf der Autobahn, überlebt niemand!
(Hatte mir sogar mal eine Zeit lang verschiedene Abschnitte dafür angesehen und getestet dass ich vor dem Ziel auf 250-280 komme)
Wie kommst du darauf, dass die Familie für den Schaden aufkommen muss? So bald du tot bist, würde die Erbfolge greifen, und das Erbe (also dann evtl die Schulden) kann immer auch ausgeschlagen werden.
(In meinem Fall wäre ich froh, wenn ich einen Schaden im 6- oder 7-stelligen Bereich verursachen könnte, auf dem dann meine besxxxxxsene Familie sitzen bleiben würde… aber das geht gar nicht…)
Mfg
Re: Suizid wie einen normalen Tot aussehen lassen
Dann sollte man auf deinem Rechner aber auch nichts in der Art wie dieses Forum finden.Balduin hat geschrieben: ↑Dienstag 7. März 2023, 05:27 Jede Form von Unfall - Bergunfall, Autounfall usw. - bleibt wohl ein Unfalltod, wenn nicht ein direkter Hinweis
auf Suizid vorliegt, also ein Abschiedsbrief oder so.
Man kann ja zuvor noch etwas tun, was mit einem Suizid völlig unvereinbar ist: eine Reise buchen, eine Immobilie kaufen.
Nur mal als Anregung.
Gruß
Hurlinger
Re: Suizid wie einen normalen Tot aussehen lassen
Das ist richtig. // Festplatte physisch vernichten!
Die Berufsgenossenschaft gewann einen Prozess, muss nicht zahlen, weil der tödlich Verunglückte seinen Suizid angekündigt hatte. Er lief vor einen Lkw.
In einem ähnlichen Fall musste die BG zahlen, weil eben kein direkter Hinweis auf Suizid vorlag.
Die Berufsgenossenschaft gewann einen Prozess, muss nicht zahlen, weil der tödlich Verunglückte seinen Suizid angekündigt hatte. Er lief vor einen Lkw.
In einem ähnlichen Fall musste die BG zahlen, weil eben kein direkter Hinweis auf Suizid vorlag.
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Re: Suizid wie einen normalen Tot aussehen lassen
Sorry, hast du da vielleicht noch etwas mehr Kontext dazu?Balduin hat geschrieben: ↑Mittwoch 8. März 2023, 10:51 Das ist richtig. // Festplatte physisch vernichten!
Die Berufsgenossenschaft gewann einen Prozess, muss nicht zahlen, weil der tödlich Verunglückte seinen Suizid angekündigt hatte. Er lief vor einen Lkw.
In einem ähnlichen Fall musste die BG zahlen, weil eben kein direkter Hinweis auf Suizid vorlag.
Die BG zahlt doch nur wenn ein tödlicher Unfall während der Arbeit passiert ist, oder verstehe ich hier irgendwas komplett falsch? (Außerdem müsste man dazu in einer BG sein?)
Mfg
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Re: Suizid wie einen normalen Tot aussehen lassen
Alles klar. Dachte schon mir fehlt da irgendwie etwas Info für den Zusammenhang.
Re: Suizid wie einen normalen Tot aussehen lassen
Was ist mit Paracetamol in Dosis >10 gramm ist frei verfuegbar. Tod braucht aber mehrere Tage man stirbt am Leberversagen aber ob das angenehm ist ? Bei Befragung halt immer angeben das man fleissiger Triinker ist dannn wundert sich kein Arzt ueber das Leberversagen.und es geht als natuerlicher Tod durch oder was ist mit Badeeunfall also ertrinken sobald es wieder waermer wird sicher eine haufige Methode.
" ....Die mittlere Dosis, die in dieser Studie zu akutem Leberversagen geführt hat, wird mit 24 g Paracetamol angegeben. Doch einige Patienten, die unbeabsichtigt unter Paracetamol ein akutes Leberversagen entwickelt hatten, gaben deutlich niedrigere Dosierungen an. Einige behaupteten, nur acht Tabletten zu 500 mg eingenommen zu haben. Daher wird spekuliert, dass schon die längere Einnahme von Tagesdosen deutlich unter 20 g ein akutes Leberversagen auslösen kann. Der Schwellenwert könnte nach Ansicht der Autoren bei 7,5 g pro Tag liegen. Weitere Studien seien notwendig, um die Folgen einer Dauereinnahme zu klären......."
https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... F%C3%A4lle.
" ....Die mittlere Dosis, die in dieser Studie zu akutem Leberversagen geführt hat, wird mit 24 g Paracetamol angegeben. Doch einige Patienten, die unbeabsichtigt unter Paracetamol ein akutes Leberversagen entwickelt hatten, gaben deutlich niedrigere Dosierungen an. Einige behaupteten, nur acht Tabletten zu 500 mg eingenommen zu haben. Daher wird spekuliert, dass schon die längere Einnahme von Tagesdosen deutlich unter 20 g ein akutes Leberversagen auslösen kann. Der Schwellenwert könnte nach Ansicht der Autoren bei 7,5 g pro Tag liegen. Weitere Studien seien notwendig, um die Folgen einer Dauereinnahme zu klären......."
https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... F%C3%A4lle.
Re: Suizid wie einen normalen Tot aussehen lassen
Suizid oder "normaler Unfalltod"?
Im Zweifelsfall wird's kaum oder nur schwer zu klären sein.
Ich erinnere mich, dass vor Jahren zwei Todesfälle einander gegenübergestellt wurden. Beide Male auf dem Arbeitsweg; einer fuhr mit dem Auto gegen einen Baum, der andere lief innerorts auf gerader Straße vor einen Lkw, der nicht zu schnell unterwegs war.
Beide Male verweigerte die BG die Zahlung. Sie gewann in dem Fall, in dem der Getötete den Suizid im Internet angekündigt hatte, und verlor in dem anderen Fall, wo es keinen konkreten Beweis für eine suizidale Tat gab.
Im Zweifelsfall wird's kaum oder nur schwer zu klären sein.
Ich erinnere mich, dass vor Jahren zwei Todesfälle einander gegenübergestellt wurden. Beide Male auf dem Arbeitsweg; einer fuhr mit dem Auto gegen einen Baum, der andere lief innerorts auf gerader Straße vor einen Lkw, der nicht zu schnell unterwegs war.
Beide Male verweigerte die BG die Zahlung. Sie gewann in dem Fall, in dem der Getötete den Suizid im Internet angekündigt hatte, und verlor in dem anderen Fall, wo es keinen konkreten Beweis für eine suizidale Tat gab.