Exit in DE mit Arzthilfe ?
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Re: Exit in DE mit Arzthilfe ?
https://www.swr.de/swr2/wissen/hoher-zu ... d-100.html
Martin Gramlich im Gespräch mit Dr. Norbert Schürmann, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.
„50 % der befragten Ärzte können sich einen ärztlich assistierten Suizid auch bei psychiatrischen Erkrankungen vorstellen.“
Irgendwie überzeugt mich das Ganze aber nicht so wirklich, Stichwort „hohe Hürden“ (bei etwa 6:50 min).
Martin Gramlich im Gespräch mit Dr. Norbert Schürmann, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.
„50 % der befragten Ärzte können sich einen ärztlich assistierten Suizid auch bei psychiatrischen Erkrankungen vorstellen.“
Irgendwie überzeugt mich das Ganze aber nicht so wirklich, Stichwort „hohe Hürden“ (bei etwa 6:50 min).
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Re: Exit in DE mit Arzthilfe ?
Lasik zulassen, dann aber die Opfer zum weiterleben zwingen... ganz toll
Re: Exit in DE mit Arzthilfe ?
Thomas_Aquinas hat geschrieben: ↑Freitag 12. Mai 2023, 22:49 https://www.swr.de/swr2/wissen/hoher-zu ... d-100.html
Martin Gramlich im Gespräch mit Dr. Norbert Schürmann, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.
„50 % der befragten Ärzte können sich einen ärztlich assistierten Suizid auch bei psychiatrischen Erkrankungen vorstellen.“
Irgendwie überzeugt mich das Ganze aber nicht so wirklich, Stichwort „hohe Hürden“ (bei etwa 6:50 min).
Das sehe ich auch so. Der ärztlich-assistierter Suizid in Deutschland ist noch weit von der Realität entfernt.
Re: Exit in DE mit Arzthilfe ?
Liebe Community,
gern möchte ich meine Erfahrungen teilen.
Ich leide seit vielen Jahren an mehreren psy. Erkrankungen, darunter Depression. Ausschlaggebend für einen assistierten Suizid in Deutschland ist das Vorliegen von „Freiverantwortlichkeit“. Das BVerfG hat deutlich gemacht, dass Freiverantwortlichkeit nicht nur das Freisein von einer psychischen Störung bedeutet, sondern zugleich die Dauerhaftigkeit und innere Festigkeit des Entschlusses, die hinreichende Informiertheit (Aufklärung, Beratung) sowie das Freisein von Druck bzw. Pressionen erfordert. Über die generelle Absprache von Freuverantwortlichkeit bei psychisch Erkrankten wird kontrovers diskutiert. Über eine Dokumentation bin ich auf einen pensionierten Arzt gestoßen, der nach Erstellung eines psy. Gutachten Suizidassistenz in Aussicht stellt. Auch wenn der Arzt selbst fest davon überzeugt ist, dass Freiverantwortlichkeit trotz psychischer Erkrankung vorliegen kann (zu diesem Schluss kam er auch bei mir), konnte er sich aufgrund der unsicheren rechtlichen Lage nicht dazu durchringen mir die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen. Bei mir kommt zusätzlich hinzu, dass mir Freiverantwortlichkeit von Seiten meiner behandelnden Psychiaterin abgesprochen wird. Das würde zwangsläufig zu großen juristischen Problemen für den Arzt führen. Hierzu gibt es auch einen entsprechenden Fall: https://www.n-tv.de/panorama/Arzt-in-Be ... ben%20soll.
gern möchte ich meine Erfahrungen teilen.
Ich leide seit vielen Jahren an mehreren psy. Erkrankungen, darunter Depression. Ausschlaggebend für einen assistierten Suizid in Deutschland ist das Vorliegen von „Freiverantwortlichkeit“. Das BVerfG hat deutlich gemacht, dass Freiverantwortlichkeit nicht nur das Freisein von einer psychischen Störung bedeutet, sondern zugleich die Dauerhaftigkeit und innere Festigkeit des Entschlusses, die hinreichende Informiertheit (Aufklärung, Beratung) sowie das Freisein von Druck bzw. Pressionen erfordert. Über die generelle Absprache von Freuverantwortlichkeit bei psychisch Erkrankten wird kontrovers diskutiert. Über eine Dokumentation bin ich auf einen pensionierten Arzt gestoßen, der nach Erstellung eines psy. Gutachten Suizidassistenz in Aussicht stellt. Auch wenn der Arzt selbst fest davon überzeugt ist, dass Freiverantwortlichkeit trotz psychischer Erkrankung vorliegen kann (zu diesem Schluss kam er auch bei mir), konnte er sich aufgrund der unsicheren rechtlichen Lage nicht dazu durchringen mir die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen. Bei mir kommt zusätzlich hinzu, dass mir Freiverantwortlichkeit von Seiten meiner behandelnden Psychiaterin abgesprochen wird. Das würde zwangsläufig zu großen juristischen Problemen für den Arzt führen. Hierzu gibt es auch einen entsprechenden Fall: https://www.n-tv.de/panorama/Arzt-in-Be ... ben%20soll.
Re: Exit in DE mit Arzthilfe ?
Lotti hat geschrieben: ↑Sonntag 30. Juli 2023, 08:04 Liebe Community,
gern möchte ich meine Erfahrungen teilen.
Ich leide seit vielen Jahren an mehreren psy. Erkrankungen, darunter Depression. Ausschlaggebend für einen assistierten Suizid in Deutschland ist das Vorliegen von „Freiverantwortlichkeit“. Das BVerfG hat deutlich gemacht, dass Freiverantwortlichkeit nicht nur das Freisein von einer psychischen Störung bedeutet, sondern zugleich die Dauerhaftigkeit und innere Festigkeit des Entschlusses, die hinreichende Informiertheit (Aufklärung, Beratung) sowie das Freisein von Druck bzw. Pressionen erfordert. Über die generelle Absprache von Freuverantwortlichkeit bei psychisch Erkrankten wird kontrovers diskutiert. Über eine Dokumentation bin ich auf einen pensionierten Arzt gestoßen, der nach Erstellung eines psy. Gutachten Suizidassistenz in Aussicht stellt. Auch wenn der Arzt selbst fest davon überzeugt ist, dass Freiverantwortlichkeit trotz psychischer Erkrankung vorliegen kann (zu diesem Schluss kam er auch bei mir), konnte er sich aufgrund der unsicheren rechtlichen Lage nicht dazu durchringen mir die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen. Bei mir kommt zusätzlich hinzu, dass mir Freiverantwortlichkeit von Seiten meiner behandelnden Psychiaterin abgesprochen wird. Das würde zwangsläufig zu großen juristischen Problemen für den Arzt führen. Hierzu gibt es auch einen entsprechenden Fall: https://www.n-tv.de/panorama/Arzt-in-Be ... ben%20soll.
Hallo Lotti,
danke, dass du deine Erfahrung mit uns geteilt hast.
Hast du trotz alledem einen Antrag bei einem Sterbeverein auf FTB zu laufen?
Re: Exit in DE mit Arzthilfe ?
Verstehe ich das richtig, dass das Gutachten des pensionierten Arztes seine Gültigkeit verliert, da deine Psychiaterin zu einem anderen Urteil kommt, bzw. Gegenerin der Sterbehilfe ist bei psychischen Erkrankungen?Lotti hat geschrieben: ↑Sonntag 30. Juli 2023, 08:04 .......... Über eine Dokumentation bin ich auf einen pensionierten Arzt gestoßen, der nach Erstellung eines psy. Gutachten Suizidassistenz in Aussicht stellt. Auch wenn der Arzt selbst fest davon überzeugt ist, dass Freiverantwortlichkeit trotz psychischer Erkrankung vorliegen kann (zu diesem Schluss kam er auch bei mir), konnte er sich aufgrund der unsicheren rechtlichen Lage nicht dazu durchringen mir die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen. Bei mir kommt zusätzlich hinzu, dass mir Freiverantwortlichkeit von Seiten meiner behandelnden Psychiaterin abgesprochen wird. Das würde zwangsläufig zu großen juristischen Problemen für den Arzt führen.....
d.h. jetzt werden Gutachten gegeneinander ausgespielt?
Ich wusste gar nicht, dass im Moment bei der unklaren Gesetzeslage in "D" überhaupt ein Gutachten erstellt werden muss.
Wer prüft das denn dann?
Gruß
Hurlinger
Re: Exit in DE mit Arzthilfe ?
Nein, weil ich mir da die Chancen noch geringer vorstelle. Oder habe ich da eine zu pessimistische Haltung?kapree hat geschrieben: ↑Sonntag 30. Juli 2023, 15:05Lotti hat geschrieben: ↑Sonntag 30. Juli 2023, 08:04 Liebe Community,
gern möchte ich meine Erfahrungen teilen.
Ich leide seit vielen Jahren an mehreren psy. Erkrankungen, darunter Depression. Ausschlaggebend für einen assistierten Suizid in Deutschland ist das Vorliegen von „Freiverantwortlichkeit“. Das BVerfG hat deutlich gemacht, dass Freiverantwortlichkeit nicht nur das Freisein von einer psychischen Störung bedeutet, sondern zugleich die Dauerhaftigkeit und innere Festigkeit des Entschlusses, die hinreichende Informiertheit (Aufklärung, Beratung) sowie das Freisein von Druck bzw. Pressionen erfordert. Über die generelle Absprache von Freuverantwortlichkeit bei psychisch Erkrankten wird kontrovers diskutiert. Über eine Dokumentation bin ich auf einen pensionierten Arzt gestoßen, der nach Erstellung eines psy. Gutachten Suizidassistenz in Aussicht stellt. Auch wenn der Arzt selbst fest davon überzeugt ist, dass Freiverantwortlichkeit trotz psychischer Erkrankung vorliegen kann (zu diesem Schluss kam er auch bei mir), konnte er sich aufgrund der unsicheren rechtlichen Lage nicht dazu durchringen mir die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen. Bei mir kommt zusätzlich hinzu, dass mir Freiverantwortlichkeit von Seiten meiner behandelnden Psychiaterin abgesprochen wird. Das würde zwangsläufig zu großen juristischen Problemen für den Arzt führen. Hierzu gibt es auch einen entsprechenden Fall: https://www.n-tv.de/panorama/Arzt-in-Be ... ben%20soll.
Hallo Lotti,
danke, dass du deine Erfahrung mit uns geteilt hast.
Hast du trotz alledem einen Antrag bei einem Sterbeverein auf FTB zu laufen?
Re: Exit in DE mit Arzthilfe ?
Also ich bin mir unsicher ob man sagen kann, dass das Gutachten per se seine Gültigkeit verliert. Aber sterbehilfe in Zusammenhang mit zB Depression wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ermittelt. Selbst hier kommt es auf die generelle Haltung der Staatsanwaltschaft an. Ich weiß nicht, ob das Urteil des behandelnden Arztes mehr wiegt. Es steigt damit aber das große Risiko einer Anklage des pensionierten Arztes. Dies möchte er verständlicherweise vermeiden. Ich kann auch nicht sagen, ob ein Gutachten zwingend erforderlich ist. Ich denke es dient insbesondere bei psy. Erkrankungen der Abklärung der Freiverantwortlichkeit. Und kann eine Absicherung, im Falle von Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft, für den Sterbehelfer darstellen.Hurlinger hat geschrieben: ↑Sonntag 30. Juli 2023, 16:27Verstehe ich das richtig, dass das Gutachten des pensionierten Arztes seine Gültigkeit verliert, da deine Psychiaterin zu einem anderen Urteil kommt, bzw. Gegenerin der Sterbehilfe ist bei psychischen Erkrankungen?Lotti hat geschrieben: ↑Sonntag 30. Juli 2023, 08:04 .......... Über eine Dokumentation bin ich auf einen pensionierten Arzt gestoßen, der nach Erstellung eines psy. Gutachten Suizidassistenz in Aussicht stellt. Auch wenn der Arzt selbst fest davon überzeugt ist, dass Freiverantwortlichkeit trotz psychischer Erkrankung vorliegen kann (zu diesem Schluss kam er auch bei mir), konnte er sich aufgrund der unsicheren rechtlichen Lage nicht dazu durchringen mir die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen. Bei mir kommt zusätzlich hinzu, dass mir Freiverantwortlichkeit von Seiten meiner behandelnden Psychiaterin abgesprochen wird. Das würde zwangsläufig zu großen juristischen Problemen für den Arzt führen.....
d.h. jetzt werden Gutachten gegeneinander ausgespielt?
Ich wusste gar nicht, dass im Moment bei der unklaren Gesetzeslage in "D" überhaupt ein Gutachten erstellt werden muss.
Wer prüft das denn dann?
Gruß
Hurlinger
Ich hoffe, ich konnte deine Fragen beantworten.
Re: Exit in DE mit Arzthilfe ?
Ja, Danke Lotti.
Das ist hier in "D" schon recht abenteuerlich, und klar ist gar nichts.
Ich gehe wohl davon aus, dass bei einem Gesetz, was kommen soll, die psychisch Erkrankten es ganz schwer haben werden, eben genau wegen der sog.
Freiverantwortlichkeit.
Ich frage mich oft, wie man das eigentlich begutachten kann, und wer dann einfach darüber befindet, ob das eine klare für dich selbst getroffene Entscheidung ist.
Gruß
Hurlinger
Das ist hier in "D" schon recht abenteuerlich, und klar ist gar nichts.
Ich gehe wohl davon aus, dass bei einem Gesetz, was kommen soll, die psychisch Erkrankten es ganz schwer haben werden, eben genau wegen der sog.
Freiverantwortlichkeit.
Ich frage mich oft, wie man das eigentlich begutachten kann, und wer dann einfach darüber befindet, ob das eine klare für dich selbst getroffene Entscheidung ist.
Gruß
Hurlinger