Rechtslage nach deutschem Recht - Abschiedsbrief
Verfasst: Freitag 10. Mai 2024, 23:11
Hallo liebe Gemeinde.
Meine Frage ist folgende:
Wenn ein Abschiedsbrief mit "Persönlich / vertraulich" gekennzeichnet ist, darf die Kripo / der KDD den beschlagnahmen oder zurückhalten? Ich habe selbst schon bei der Kripo meiner Stadt angefragt, aber keine Antwort erhalten. Das Netzt gibt leider auch nicht viel her, daher frage ich bei euch nach. Postgeheimnis oder Ermittlungen wichtiger?
danke und Vg
Meine Frage ist folgende:
Wenn ein Abschiedsbrief mit "Persönlich / vertraulich" gekennzeichnet ist, darf die Kripo / der KDD den beschlagnahmen oder zurückhalten? Ich habe selbst schon bei der Kripo meiner Stadt angefragt, aber keine Antwort erhalten. Das Netzt gibt leider auch nicht viel her, daher frage ich bei euch nach. Postgeheimnis oder Ermittlungen wichtiger?
danke und Vg