Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?
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Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?
Servus zusammen.
ich hätte mal eine Frage, die sich im Netz nicht so wirklich klären lässt.
Ich habe eine PV, die strikt nach Bundesamt etc erstellt ist. Die PV ansich ist safe und von einem Anwalt gegengecheckt.
Nun aber meine Frage:
Ich habe einen Absatz drin, der klar besagt, dass im Falle eines vegetativen / unbrauchbaren Zustandes das 20er Urteil des BGH´s umzusetzen ist und ich per Medikament final ins Jenseits zu schicken bin. Muss sich der Arzt, egal aus welcher Klinik etc. daran halten und mich per Spritze / Medi verabschieden?
Wie gesagt, die PV ist safe, aber meine Frage wusste noch nicht mal der RA zu beantworten.
Danke euch.
ich hätte mal eine Frage, die sich im Netz nicht so wirklich klären lässt.
Ich habe eine PV, die strikt nach Bundesamt etc erstellt ist. Die PV ansich ist safe und von einem Anwalt gegengecheckt.
Nun aber meine Frage:
Ich habe einen Absatz drin, der klar besagt, dass im Falle eines vegetativen / unbrauchbaren Zustandes das 20er Urteil des BGH´s umzusetzen ist und ich per Medikament final ins Jenseits zu schicken bin. Muss sich der Arzt, egal aus welcher Klinik etc. daran halten und mich per Spritze / Medi verabschieden?
Wie gesagt, die PV ist safe, aber meine Frage wusste noch nicht mal der RA zu beantworten.
Danke euch.
Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?
Ein Link zum Urteil wäre ganz hilfreich. Wenn es darin so festgehalten ist, ist wohl eher von einer Bejahung auszugehen. Allerdings ist es immer wieder eine Überraschung, wie unterschiedlich zu ein und demselben Sachverhalt geurteilt wird. Und selbst der BGH ist immerhin noch nicht die letzte Instanz. Was ein Arzt am Ende macht oder auch nicht, muss wiederum nicht unbedingt mit der vorherrschenden Rechtslage einhergehen. Und letztlich wird auch nicht umsonst von Rechtsauffassung und Gesetzeauslegung gesprochen. Von daher kein Wunder, dass selbst der Anwalt keine konkrete Auskunft geben konnte.
Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?
Ich bin mir eigentlich sicher, dass man keinen Arzt, auch nicht mit einer sattelfesten Patientenverfügung, dazu zwingen könnte dich per Injektion ins Jenseits zu beföreden. Allerhöchstens palliative Versorgung, auch wenn dazu das Leben eventuell verkürzt wird. Wir sind hier in "D" noch lange nicht so weit, und ich vermute, dass es auch nicht kommen wird. Es wird Wunschdenken bleiben.
Wenn ich mir vorstelle, dass das BfArm immer noch keine Dosis NaP an die Antragsteller berietgestellt hat, sagt das doch schon alles!
Ist aber nur meine persönliche Ansicht. Kann ja auch daneben liegen.
Gruß
Hurlinger
Wenn ich mir vorstelle, dass das BfArm immer noch keine Dosis NaP an die Antragsteller berietgestellt hat, sagt das doch schon alles!
Ist aber nur meine persönliche Ansicht. Kann ja auch daneben liegen.
Gruß
Hurlinger
Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?
Servus Hurlinger........
Dank dir für die Antwort..........
Meine Frage resultierte einfach auf der Basis von PV und eines vegetativen Zustandes.
Auch wenn das BGH-Urteil oftmals als ominös hingestellt wird, ist es halt doch ein Urteil.....
Was du sagst, ist ja voll richtig, aber der Arzt möchte ich wirklich nicht sein, wenn es doch mal ein Angehöriger drauf anlegt.....
Auch ein Vogel der 8 Jahre studiert hat, setzt sich nicht mit irgendwelchen Eiden über die Rechtslage hinweg... *mal kurz laut gedacht*
LG
Dank dir für die Antwort..........
Meine Frage resultierte einfach auf der Basis von PV und eines vegetativen Zustandes.
Auch wenn das BGH-Urteil oftmals als ominös hingestellt wird, ist es halt doch ein Urteil.....
Was du sagst, ist ja voll richtig, aber der Arzt möchte ich wirklich nicht sein, wenn es doch mal ein Angehöriger drauf anlegt.....
Auch ein Vogel der 8 Jahre studiert hat, setzt sich nicht mit irgendwelchen Eiden über die Rechtslage hinweg... *mal kurz laut gedacht*
LG
Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?
In dem Urteil wird aber nicht stehen, dass man jemanden drittes dazu verpflichten kann.
Das wäre ja dann aktive Sterbehilfe, und darum geht es m.E. ja auch nicht.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, geht es lediglich um die Möglichkeit an geeignete Mittel zu kommen einem menschenwürdigen Suizid begehen zu können.
Ich glaube, dass man auch hier in der Lage sein muss, das Medikament zu trinken oder ein Infusion zu öffnen.
Das ist m.M. nach in Belgien anders. Da darf ein Arzt das Mittel verabreichen.
Mir würde NaP und ein i.V. Zugang genügen, in der Hoffnung die noch öffnen zu können.
Nachhelfen wird man hier sicher nicht dürfen.
Vielleicht kenn sich ja damit jemand juristisch besser aus.
Gruß
Hurlinger
Das wäre ja dann aktive Sterbehilfe, und darum geht es m.E. ja auch nicht.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, geht es lediglich um die Möglichkeit an geeignete Mittel zu kommen einem menschenwürdigen Suizid begehen zu können.
Ich glaube, dass man auch hier in der Lage sein muss, das Medikament zu trinken oder ein Infusion zu öffnen.
Das ist m.M. nach in Belgien anders. Da darf ein Arzt das Mittel verabreichen.
Mir würde NaP und ein i.V. Zugang genügen, in der Hoffnung die noch öffnen zu können.
Nachhelfen wird man hier sicher nicht dürfen.
Vielleicht kenn sich ja damit jemand juristisch besser aus.
Gruß
Hurlinger
Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?
Aus meiner Sicht ist das ganz klar aktive Sterbehilfe. Und die ist gesetzlich verboten. Ein Arzt DARF das also nicht tun. Lediglich wie schon gerade erwähnt Palliativversorgung wäre möglich.Henkers-Spezi hat geschrieben: ↑Donnerstag 23. Mai 2024, 17:30 Ich habe einen Absatz drin, der klar besagt, dass im Falle eines vegetativen / unbrauchbaren Zustandes das 20er Urteil des BGH´s umzusetzen ist und ich per Medikament final ins Jenseits zu schicken bin. Muss sich der Arzt, egal aus welcher Klinik etc. daran halten und mich per Spritze / Medi verabschieden?
In D ist es tatsächlich so, dass man die letzte Aktion immer selbst initiieren muss, also Pille nehmen / trinken, Infusion öffnen. wenn man dazu nicht in der Lage ist, gibt es keinen legalen Weg.
Ich denke, selbst wenn eines Tages mal aktive Sterbehilfe legalisiert werden würde, würde es dennoch nie zur Pflicht für jeden Arzt werden. Was ich persönlich auch in Ordnung finde. Die müssen das auch mit ihrem Gewissen vereinbaren können und dürfen.
Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?
Hallo,
meine Frage passt hier nicht so wirklich rein, vielleicht stell ich sie noch mal extra, wenns nicht passt.
Ich hab keine Nerven, Zeit oder Kraft eine Patientenverfügung zu erstellen und abchecken zu lassen...ich hab gestern überlegt, was ich da tun kann...
Kann ich einfach auf einem Zettel verfassen, dass ich nicht reanimiert oder gerettet werden möchte, oder ins Krankenhaus gebracht werde usw...? Von mir unterschrieben, am besten noch mit Persokopie drauf und fertig?
Oder ist selbt sowas nicht möglich?
viele Grüße
meine Frage passt hier nicht so wirklich rein, vielleicht stell ich sie noch mal extra, wenns nicht passt.
Ich hab keine Nerven, Zeit oder Kraft eine Patientenverfügung zu erstellen und abchecken zu lassen...ich hab gestern überlegt, was ich da tun kann...
Kann ich einfach auf einem Zettel verfassen, dass ich nicht reanimiert oder gerettet werden möchte, oder ins Krankenhaus gebracht werde usw...? Von mir unterschrieben, am besten noch mit Persokopie drauf und fertig?
Oder ist selbt sowas nicht möglich?
viele Grüße
Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?
So ein Zettel wird niemand interessieren. Eine Patientenverfügung greift eh erst im KH. Erstretter werden immer erst einmal alles tun um dich irgendwie am Leben zu erhalten...
Re: Patientenverfügung & 20er BGH Urteil kombiniert?
Hallo enough,
Bei der Patientenverfügung brachst du einfach nur Ankreuzen was du willst und was nicht.
https://www.dghs.de/patientenverfuegung/
alles gute für dich
Bei der Patientenverfügung brachst du einfach nur Ankreuzen was du willst und was nicht.
https://www.dghs.de/patientenverfuegung/
alles gute für dich