Patientenverfügung Fragen

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Thomas_Aquinas
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Registriert: Donnerstag 16. Dezember 2021, 22:10

Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von Thomas_Aquinas »

Die PV erst kurz vorher zu unterschreiben kann problematisch werden.
Ein Beispiel aus einer anderen Ecke:
Meine Mutter hat vor 10 Jahren eine Generalvollmacht (Ich sollte der Generalbevollmächtigte sein) + Patientenverfügung verfaßt und notariell beglaubigen lassen. Als sie vor 5 Jahren wegen Demenz für nicht mehr geschäftsfähig erklärt wurde, hat das Betreuungsgericht mich nicht automatisch- wie von ihr zuvor festgelegt - als Generalbevollmächtigten anerkannt, sondern hat den normalen Demenzverlauf (saublöde Bezeichnung, welche Demenz verläuft schon normal) bis zur Zeit des Abfassens der Generalvollmacht zurückgedacht und kam zum Schluß, daß damals höchstens eine leichte Form von Vordemenz vorgelegen hat und deshalb die Vollmacht gültig ist und sie keinen externen Betreuer braucht. Kaum auszudenken, was passiert wäre, hätte sie die Vollmacht erst 4 oder 5 Jahre später verfaßt.
Noch ein Beispiel: Eine Freundin, die wegen Depression stationär behandelt wurde, hat kurz nach der Entlassung eine Vorladung bekommen, hinter der der eigene Sohn gesteckt hat, der eine Chance gesehen hat, so vorzeitig an ihr Geld zu kommen. Sie mußte sich von einem externen Psychiater ein Gutachten holen, daß sie noch voll geschäftsfähig ist.
Da Suizid immer noch als krankhaft bzw. als Ausnahmesituation gilt, kann es sein, daß ein Richter sich durch einen Facharzt bestätigen läßt, daß Du beim Abfassen eben krank warst bzw. Du Dich in einer Ausnahmesituation befunden hast und somit die Patientenverfügung nicht gültig ist.
Ich bin kein Jurist, aber diese Erlebnisse haben mir zu denken gegeben, wie das Problem der Gültigkeit der Patientenverfügung lösen läßt oder ob jeder Hinweis auf Suizid die Gültigkeit automatisch aufhebt.
Ideal wäre ein Arzt des Vertrauens (am besten ein Nervenarzt), der Dir volle Geschäftsfähigkeit attestiert und der auch bei Hinweisen auf Suizid in der Patientenverfügung bei seinem Attest bleibt. Idealerweise liest er sich die Patientenverfügung vorher durch. Aber so jemanden zu finden dürfte aussichtslos sein.
Ich lese mich schon seit langem in die Literatur zu diesen Themen ein, aber als Nichtjurist ist das etwas schwierig.
Black2Light
Beiträge: 81
Registriert: Dienstag 13. September 2022, 18:53

Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von Black2Light »

Naja, das es so etwas gibt bzw. das es auch in diese Richtung gehen kann dachte ich mir schon. Gibt ja auch wieder Anwälte die sich auf sowas spezialisiert haben... (Anwälte sind sowieso der letzte Abschaum... meiner Meinung nach...)


Ich poste jetzt doch mal einen Teil meiner PV, vielleicht kannst du oder jemand anderes damit was anfangen oder mir einen Ratschlag geben:


"
Ich....


bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach abwendbar oder unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde, dass:

keine Versuche einer Wiederbelebung stattfinden sollen;

eine Notärztin oder ein Notarzt nicht verständigt wird bzw. im Fall einer Hinzuziehung unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen informiert wird;

alle lebensverlängernden Maßnahmen unterlassen werden;

dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt werden soll;

keine Gabe von Blut oder Blutbestandteilen stattfinden soll;

keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung (z.B. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge etc.) und keine künstliche Flüssigkeitszufuhr erfolgen sollen;

bei Schmerzen mir starke Schmerzmittel in ausreichender hoher Dosierung verabreicht werden dürfen, die möglichst nicht dazu führen, das ich wieder zu Bewusstsein finde;

**Die Möglichkeit einer Verkürzung meiner Lebenszeit durch die oben aufgeführten Maßnahmen ist mir bekannt und nehme ich bewusst in Kauf!


Sollte ich trotz Unterlassung oben aufgeführter Maßnahmen nicht alleine sterben und stationär aufgenommen werden, möchte ich während meines klinischen Aufenthaltes keinen Besuch empfangen, dies gilt im Besonderen für Personen des ersten Verwandtschaftsgrades.

Obiges gilt insbesondere in dem Falle, dass ich mir augenscheinlich versucht habe selbst das Leben zu nehmen und dieser Versuch beim Eintreffen von Rettern oder Ersthelfern noch nicht zu meinem Tod führte.


In Lebens- und Behandlungssituationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten und meinem Testament zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung und mein Testament als Richtschnur maßgeblich sein.

Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden die meiner Patientenverfügung widersprechen, dann gehen die Bestimmungen in meiner Patientenverfügung vor.


Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine weitere ärztliche Aufklärung.

Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner in dieser Patientenverfügung festgehaltenen Entscheidungen bewusst.

Diese Verfügung habe ich freiwillig und unbeeinflusst im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte verfasst.

Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patientenverfügung bekannt. Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe.
"

Unterschrift, Datum usw.


Den roten Block würde ich dann rausnehmen.


Mit freundlichen Grüßen
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