Patientenverfügung Fragen

Für alle, die ihre Lebensprobleme und Schickale mit anderen teilen möchten

Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator

enough
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Patientenverfügung Fragen

Beitrag von enough »

Hallo an alle,

es besteht ja die Gefahr, dass ein missglückter Suizidversuch so endet, dass man schwerstbehindert weiter leben muss...

Kann man das auch in einer Patientenverfügung festhalten, dass man so nicht weiterleben möchte?

Aber die Rettungskräfte lassen einen ja nicht einfach liegen, nach einem Versuch, wenn man da vor sich hin vegetiert nur weil man eine Pafü hat.

Ich denke wenn man auf Dauer künstlich beatmet werden müsste und ernährt, sieht es schon anders aus.

Aber was ist, wenn man zB erblindet und gehörlos wird und gelähmt ist? Hat man dann die Möglichkeit das man ohne Hilfe weiterleben möchte und stirbt, oder muss man in eine Pflegeeinrichtung?

Oder wenn man gelähmt ist und künstlich ernährt werden muss? was ist dann? und man laut sagen kann, man will nicht künstlich ernährt werden, oder nicht mehr sprechen kann, es aber in der Verfügung steht, bekommt man dann in den Genuss von Palliativmedizin, oder muss man selbst zusehen wie man dann geht?

Kann das jemand erläutern, ich kenn mich da zu wenig aus.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass wenn man im Rollstuhl sitzen muss, nicht mehr essen kann und Spastiken ohne ende hat, nicht mehr sprechen kann, dass Pfleger usw. einem einfach nicht mehr helfen auch wenn man es vorher verfügt hat.

Meine Mutter hat mal in einem Pflegeheim gearbeitet, da lag eine 16 jährige im Koma, durch einen missglückten Suizidversuch, oder Wachkoma, ich weiß es nicht mehr genau, jedenfallss meinten die Pfleger sie wird für IMMER dort bleiben müssen....die Arme :(

Wenn wenigstens das Misslingen eines Suizidversuchs besser abgesichert wäre, also dass man keine "Hilfe" zum Weiterleben bekommt, dann würde ich es probieren.

Habt ihr eine Patientenverfügung? was habt ihr dort reingeschrieben?

Danke schonmal, und viele Grüße
marcel
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Registriert: Samstag 8. Dezember 2018, 22:27

Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von marcel »

Man kann wohl schriftlich festhalten, dass keine lebenserhaltenden Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
enough
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Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von enough »

das stimmt...aber das ist mir zu ungenau...was ist damit gemeint und was ist mit meinen Beispielen oben?

hmmm :?

lg
Epsilon
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Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von Epsilon »

Ist das nicht aber schon gut vermeidbar wenn man sicherstellt dass man die nächste Zeit (z.b. den nächsten tag) nicht gefunden wird?
enough
Beiträge: 582
Registriert: Sonntag 7. November 2021, 00:15

Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von enough »

das ist für mich momentan schon nicht machbar, 1 Tag vielleicht noch, aber bei 2 Tagen wird schwierig.....

aber mir geht es eher um die Verfügung, kennt sich jemand genauer damit aus und habt ihr so etwas auch?

lg
Epsilon
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Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von Epsilon »

enough hat geschrieben: Dienstag 28. Juni 2022, 23:17 das ist für mich momentan schon nicht machbar, 1 Tag vielleicht noch, aber bei 2 Tagen wird schwierig.....

aber mir geht es eher um die Verfügung, kennt sich jemand genauer damit aus und habt ihr so etwas auch?

lg
kannst du nicht einfache in Hotelzimmer mieten?
jagut
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Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von jagut »

enough hat geschrieben: Sonntag 26. Juni 2022, 19:23 das stimmt...aber das ist mir zu ungenau...was ist damit gemeint und was ist mit meinen Beispielen oben?

hmmm :?

lg
Du kannstua künstliche Ernährung/Flüssigkeit ausschließen.
Du kannst die Unterlassung aller lebenserhaltenen oder lebensverlängernden Maßnahmen, diie lediglich den todeszeitpunkt verzögern ausschließen.
Du kanns künstliche Beatmung ausschließen
enough
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Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von enough »

danke jagut,

das würde ja erstmal reichen.

falls ich dann doch in einem Pflegeheim lande oder in einer Behinderteneinrichtung, dann könnte ich ja sozusagen das Essen verweigern und ich dürfte nicht zwangsweise ernährt oder gefüttert werden, richtig?

@epsilon es würde meinen engsten Vertrauten auffallen, wenn ich plötzlich in ein Hotel ziehen würde, ich würd sowas niemals alleine machen, da würden sie sofort hellhörig werden

viele Grüße
Epsilon
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Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von Epsilon »

enough hat geschrieben: Samstag 2. Juli 2022, 23:23 danke jagut,

das würde ja erstmal reichen.

falls ich dann doch in einem Pflegeheim lande oder in einer Behinderteneinrichtung, dann könnte ich ja sozusagen das Essen verweigern und ich dürfte nicht zwangsweise ernährt oder gefüttert werden, richtig?

@epsilon es würde meinen engsten Vertrauten auffallen, wenn ich plötzlich in ein Hotel ziehen würde, ich würd sowas niemals alleine machen, da würden sie sofort hellhörig werden

viele Grüße
Du kannst ja auch in eine andere Stadt gehen mit dem Vorwand, dort ein wenig "urlaub" zu machen. Das fällt doch kaum auf
enough
Beiträge: 582
Registriert: Sonntag 7. November 2021, 00:15

Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von enough »

doch bei mir schon, weil ich sowas nie mache also alleine Urlaub machen und überhaupt...deshalb kommt es für mich nicht in frage :wink: :!:
Black2Light
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Registriert: Dienstag 13. September 2022, 18:53

Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von Black2Light »

Hallo und hoffentlich einen schönen guten Tag zusammen...

...dies ist mein erster Post in diesem Forum, bitte seht es mir nach wenn ich evtl. Gepflogenheiten hier noch nicht kenne oder etwas falsches / nicht gewolltes schreibe.

Mit der hier beschriebenen Problematik habe ich mich in letzter Zeit auch befassen müssen. Vielleicht helfen meine Ergebnisse hier dem Einen oder Anderen, evtl. sind in meinen Ergebnissen auch Fehler oder falsche Annahmen enthalten, die dann jemand mit mehr Wissen korrigieren kann.

Ich habe mir meine Patientenverfügung selbst geschrieben, aus Vorlagen und Beispielen die man öffentlich in Ratgebern oder auf Fachwebseiten findet und dann für mich angepasst. Meines Wissens nach gilt diese PV dann auch, ist also bindend für medizinisches Personal, auch wenn diese nicht von einem Fachmann (Arzt, Anwalt, Notar?) geprüft oder abgesegnet wurde. In den meisten meiner Quellen wird zwar explizit empfohlen, die PV durch einen Fachmann prüfen zu lassen, da die PV (siehe unten) jedoch möglichst konkret sein sollte wird das aber für meinen Fall - und ich glaube das gilt für viele hier ebenso - nicht möglich sein.


Was - meiner Recherche nach - wichtig ist und mit rein muss:
* auf wen bezieht sich die PV (logisch)
* für welchen Fall gilt sie - dies möglichst konkret
* was getan werden darf und was unterlassen werden soll - ebenfalls möglichst konkret, damit es nicht zu Diskussionen kommen kann (unter den Ersthelfern oder Angehörigen) oder Interpretationsspielräume gibt
* ein Statement das man die PV selbst und ohne Einflussnahme geschrieben hat und dabei bei klarem Verstand war und sich aller daraus resultierenden Konsequenzen bewusst ist
* (das man weiß, dass die PV auch geändert oder widerrufen werden kann; das habe ich mehrfach gelesen, verstehe selbst nicht ob und warum das wichtig ist, habe es aber mit aufgenommen)
* Ort, Datum, Unterschrift


Falls gewünscht oder erlaubt, kann ich auch gerne meinen Text - komplett jedoch ohne personenbezogene Daten - zur Diskussion einstellen?


Mit freundlichen Grüßen
enough
Beiträge: 582
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Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von enough »

Hallo und danke :)
Kiba
Beiträge: 37
Registriert: Sonntag 13. Juni 2010, 21:43

Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von Kiba »

Hallo enough.

Ich habe eine notariell beglaubigte Patientenverfügung. Die war mir lieber, da das meiste schon ausführlich vorformuliert ist, man handschriftlich noch etwas hinzufügen konnte, was überraschenderweise aber kaum mehr nötig war. Klar kostet die Geld, dafür hat man dann aber deutlich weniger Stress , als wenn man mit einem handgeschriebenen Zettel im KH ankommt, der nicht alle 5 Jahre ordnungsgemäß verlängert wurde.
Ne notarielle PV genügt alle 15 Jahre neu zu unterschreiben und gut ist es. Den Stempel für den man wieder bezahlen muss, kann man sich schenken. Es sei denn, es wird inhaltlich etwas widerrufen, dann muss ein neuer Stempel drauf; ggf. werden neue PV´s erstellt.


Es gibt aber auch Grenzen, vor allem bei dem, was man da reinschreiben darf.

Bin ich nicht mehr in der Lage mich selbst zu äußern, da mein körperlicher Zustand so schlecht ist, das ich ohne medizinische Notfallversorgung sterben werde, entbinde ich in folgenden Fällen das gesamte medizinische Personal von seiner gesetzlichen Pflicht mir zu helfen:
- bei Suizidversuchen
- bei Unfällen
- bei akuten nicht krankheitsbedingten Indikationen zur Verlegung auf Intensivstation oder OP

Leider darf nichts von alledem drinstehen.
Steht es drin, kann die PV für nichtig erklärt werden, da jeder Mensch zur 1ten Hilfe verpflichtet ist, bei medizinischem Fachpersonal winkt sogar eine Geldstrafe, wenn man einfach an einem Unfall vorbeifährt ohne wenigstens nachzufragen ob noch Hilfe benötigt wird.

Bei Suizidverdacht wirkt keine PV, da muss alles versucht werden um den Pat. wiederzubeleben.

Unterbindung von Notfallmedizin ist ebenfalls nicht möglich, weder bei Unfällen noch bei akuten nicht krankheitsbedingten Indikationen zur VL auf Intensiv/OP.

Im KH selbst sieht es dann schon wieder ganz anders aus.
Dort greift die Patientenverfügung, wenn es um die Frage geht: Wieviel muss der schwerstkranke Pat. noch über sich ergehen lassen? (psychische Erkrankungen werden dabei nicht berücksichtigt, die sind egal)


Wenn du Formulierungen für deine brauchst, kann ich dir per PN gerne helfen.

Liebe Grüße
Kiba
Scotti
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Registriert: Donnerstag 3. Juni 2010, 10:34

Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von Scotti »

Ich danke dir, Kiba für deine Erläuterungen, da waren viele Infos drin, die ich selber noch gar nicht hatte. Ich hab den Passus in meiner mit dem Suizid drin stehen, würde das aber streichen. Wird dann die ganze PV unwirksam oder ist das nur in dem speziellen Fall dann unwirksam?
Black2Light
Beiträge: 81
Registriert: Dienstag 13. September 2022, 18:53

Re: Patientenverfügung Fragen

Beitrag von Black2Light »

Das habe ich bei meinen Recherchen ganz anders verstanden. Warum sollte eine PV ihre Wirkung verlieren, wenn ich mir augenscheinlich versucht habe das Leben zu nehmen?

Ich kann doch nach eigenem Ermessen und bei klarem Verstand, medizinische Maßnahmen ablehnen wie ich will. Wenn ich Wiederbelebungsversuche ablehne, dann müssten sich doch auch Notfallhelfer daran halten.

Bzgl der Gültigkeit, ich hatte für meinen Teil ohnehin geplant, die PV erst Tage vor meinem Exit zu unterschreiben…

Mit freundlichen Grüßen
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