Wie schnell kann geholfen werden?

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Anonymous

Wie schnell kann geholfen werden?

Beitrag von Anonymous »

Hallo,

da die Situation meines Vaters mittlerweile zu einem Dahinvegetieren geworden ist und er vor kurzem offen ausgesprochen hat, dass er lieber sterben will, als auf den Tod zu warten, hab ich mich zum ersten Mal mit dem Thema Sterbehilfe beschäftigt und zu diesem Forum gelangt.

Wie schnell könnte ihm geholfen werden, würde er Mitglied bei Dignitas werden? Könnte sein Wunsch, in Würde zu sterben und selbst darüber zu bestimmen, kurzfristig erfüllt werden?

Danke.

Gruß Feli
Ludwig A. Minelli
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Beitrag von Ludwig A. Minelli »

Oft ist es leider bei derart spätem Reagieren bereits zu spät: Die Vorbereitung einer Suizidbegleitung erfordert in aller Regel ziemlich viel Zeit. Sie ist auch abhängig davon, wo der Patient lebt, an welcher Krankheit er leidet, aber vor allem davon, ob er für die Frage der Beendigung seines eigenen Lebens überhaupt noch urteilsfähig ist.

Was sofort unternommen werden kann, ist in der Regel (solange noch Urteilsfähigkeit gegeben ist) das Aufstellen einer Patientenverfügung für den Fall, dass Urteils- oder Äusserungsfähigkeit abhanden kommen. In einem solchen Falle kann eine Patientenverfügung sehr nützlich sein. In Deutschland würde man sie in aller Regel auch mit einer Betreuungsvollmacht kombinieren, damit eine oder mehrere Personen befugt sind, an der Stelle des Patienten Entscheidungen zu treffen.

Sofort kann auch geprüft werden, ob der Zustand eines Patienten durch den Einsatz palliativer medizinischer Betreuung (ambulant oder stationär) verbessert werden kann. In vielen Fällen ist dies zumindest theoretisch möglich und sollte in jedem Fall zumindest sorgfältig geprüft werden. DIGNITAS kann bei einer solchen Prüfung mithelfen. Wo ein Patient bereit ist, sich auf diese Weise helfen zu lassen (wir sprechen von passiver Sterbehilfe, von Sterben zulassen), ist dies gelegentlich der schnellere Weg.

Im konkreten individuellen Fall ist die Frage der möglichen kurzen Zeit bis zu einer Suizidbegleitung nur zu klären, indem jemand bei DIGNITAS Mitglied wird, sofort ein Ersuchen um Vorbereitung einer Freitodbegleitung zusammen mit medizinischen Unterlagen einreicht, aus denen der bisherige Krankheitsverlauf ersichtlich ist und einen Lebensbericht beifügt, der es DIGNITAS erlaubt, die Person besser kennen zu lernen und vor allem auch zu erfahren, wie deren familiäre Situation aussieht.

Zu warnen ist vor der Meinung, es gebe bei DIGNITAS "Express-Begleitungen"; diese falsche Auffassung ist vor allem dadurch entstanden, weil der Leitende Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, Dr. Andreas Brunner, seit Jahren in der Öffentlichkeit nur den kleinsten Teil der Wahrheit verbreitet: Menschen würden an einem Tag zu DIGNITAS kommen, am selben Tag den Arzt sprechen, und am selben oder am nächsten Tag sterben. Damit blendet er seit Jahren die oft mehrere Monate dauernde Vorlaufzeit, innerhalb welcher Gespräche, Korrespondenzen, Alternativangebote und sorgfältige Abklärungen erfolgen, vollständig aus. Sein verantwortungsloses Geschwätz hat schon dazu geführt, dass Menschen über mehrere hundert Kilometer per Taxi angereist sind und schwer enttäuscht wieder nach Hause fahren mussten.

Zur Abklärung von Einzelheiten eignet sich dieses Forum jedoch nicht; in konkreten Fällen sollte vorerst ein telefonischer Kontakt mit DIGNITAS hergestellt werden (+41 44 980 44 72).
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