Mein Recht,mich selbst zu erlösen

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Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator

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Anonymous

Mein Recht,mich selbst zu erlösen

Beitrag von Anonymous »

Hallo,bin heute zum erstenmal hier und hoffe hier vielleicht Informationen zu bekommen,wie ich meinem Leben mit Medikamenten ein würdiges Ende setzen kann.
Habe 2000,erfahren das ich HIV positiv bin,seitdem lag ich bereits mehrere Male mit schweren Lungenentzündungen etc in der MHH.die Medikamente sind zwar heute schon sehr gut und es ist auch nicht so,das es mir jeden Tag schlecht geht oder ich an den Tod denke"aber die Zeit wird kommen wo die Krankheit richtig ausbrechen wird und ich möchte vorbereitet sein.Von einem Pfleger in der MHH habe ich mal (im verschwiegenen)eine Anschrifft in Holland bekommen wo ich entsprechende Mittel bekommen könnte,leider existiert diese Adresse nicht mehr.Ich weiß vielleicht werden einige denken,sich selbst ein Ende zusetzen wäre Feige,aber ist es verwerflich wenn man nicht über Monate dahin vegetieren möchte?ganz zu schweigen von den Krankheiten die man noch zusätzlich bekommt,wenn der Virus ausbricht(wie zb Krebs)
Ich muß dazu sagen das ich keiner Risiko Gruppe angehöre wie Homosexuelle Drogenabhängige etc,sondern mir mitte der 90er Jahre bei einer Bluttransfusion nach einem Autounfall in Südafrika,diesen Virus eingefangen habe.Ich möchte auch meiner Frau und meinen Angehörigen
ersparen,mich in den Tod zu pflegen"ich gebe gerne zu das ich keine Angst vorm Tod,aber Angst vorm sterben habe.Vielleicht kann mir jemand mit einer Adresse wo ich entsprechende Medikamente bekommen kann,weiter helfen?100%Diskretion ist selbstverständlich
Danke im voraus
Ludwig A. Minelli
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Beitrag von Ludwig A. Minelli »

DIGNITAS ist nicht in der Lage, irgend einen Weg zu irgend einem Medikament aufzuzeigen, mit welchem jemand sein eigenes Leben beenden kann. Man muss nämlich damit rechnen, dass 49 von 50 Suizidversuchen, die jemand selbst unternimmt, schief gehen; das gilt auch für Versuche mit Medikamenten. Davon kann nur immer dringend abgeraten werden, denn in hohem Masse führen gescheiterte Suizidversuche zu einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes und damit zu noch schwierigerem Leben, als es ohnehin schon ist.

HIV-Positive laufen in der Regel das Risiko, immer wieder an einer Lungenentzündung zu erkranken. Wird diese nicht mit Antibiotika bekämpft, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Lungenentzündung zum Tode führt, verhältnismässig hoch. Das Sterben an einer Lungenentzündung ist schmerzlos. Bricht somit eine Lungenentzündung aus, kann man diese einfach so hinnehmen. Wir nennen das "passive Sterbehilfe": Sterben zulassen.

DIGNITAS bietet keine aktive Sterbehilfe an; hingegen ist eine Freitod-Begleitung möglich. Da das Schweizerische Bundesgericht am 3. November 2007 in einem Urteil (BGE 133 I 589) erklärt hat, das Recht, selber zu entscheiden, wann und wie jemand sterbern will, sei ein Menschenrecht, braucht es eigentlich gar keine besonders schwere Krankheit mehr, um Suizid-Beihilfe in Anspruch nehmen zu dürfen. DIGNITAS wird aber in jedem einzelnen Fall erst versuchen, einem Menschen in der Richtung auf das Leben hin zu helfen. Allerdings ist DIGNITAS noch immer darauf angewiesen, dass ein Arzt in der Schweiz bereit ist, ein Rezept auszustellen, da sonst das notwendige Medikament nicht erhältlich ist.
Endstadium
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Registriert: Sonntag 16. Dezember 2007, 10:04

Beitrag von Endstadium »

Ein zum völlig schmerzfreien Sterben optimal geeignetes Produkt (warum soll ichs "Medikament" nennen?) hat es in D zu geben. Es hat vom Hersteller bezogen werden zu können. Zugangsberechtigung ist das Endstadium einer tödlichen Erkrankung. Es ist mein Grundrecht, weder qualvoll noch würdelos zu sterben.
Wer mir dieses Recht verweigert, ist ein Grundrechtsverweigerer, agiert also kriminell.
Hersteller und Lieferanten eines derartigen Produkts sind keine Sterbehelfer. Ärzte werden dazu nicht benötigt, sie objektivieren lediglich das Endstadium einer tödlichen Erkrankung per fachlicher Diagnose. Es ist also kein Rezept für ein Medikament erforderlich, sondern der Zugang zu chemischer Abhilfe, so sie von tödlich Erkrankten gewollt ist. Es geht hier nicht um eine Behandlungsmaßnahme. Ärzte sind also in keiner Weise zu involvieren. Damit sind Standesinteressen nicht tangiert. Auf deutsch: Ärzte haben dabei nichts zu sagen, vielmehr ist die völlig abhilfeunabhängige Diagnose die Zugangsberechtigung zu einem geeigneten Produkt.
Nichts und niemand darf mich dazu auf Ärzte, Rezepte und Apotheken verweisen. Es geht NICHT um Behandlung, sondern um Beendigung von Behandlungen, die mit Ärzten nichts zu tun hat.
Ärzte sind zum Behandeln da, zu sonst nichts. Sie dürfen bzw. sollen also gar nicht zur durch den Erkrankten erfolgenden Behandlungsbeendigung hinzugezogen werden - auch nicht im Vorfeld.
Zugangsberechtigung ist die Erkrankung und keinesfalls Ärzte. Ärzte stellen Diagnosen und sie behandeln. Die Diagnose ist Zugangberechtigung zum Produkt, keine ärztlichen Zusatzdokumente wie ein Rezept oder so etwas. Es hat völlig unabhängig von Ärzten sein zu können, wie der Erkrankte mit seinem tödlichen Stadium final umgehen will. Will er das Ärzten nicht weiter überlassen, so ist ihm das frei anheim zu stellen, indem eben ein geeignetes Abhilfe-Produkt erworben und bevorratet werden kann.
Zugangsberechtigung sind nicht Ärzte, sondern der eigene Körper, die Diagnose, das Stadium, der eigene freie Wille.
Es geht hier nicht um Behandlung, weswegen es nicht um Ärzte geht. Ich kann voll verstehen, daß Ärzte nicht involviert sein wollen. Es gibt keinen Grund, sie zu involvieren. Es gibt vielmehr einen Krankheitsstatus als Zugangsberechtigung - im vorliegenden Fall das Endstadium einer tödlich verlaufenden Erkrankung.
Dieses Stadium entzieht einem ärztliche Überlebensmöglichkeiten. Ob und wieweit man palliativ terminal behandelt werden will, was man sich zumuten will, das haben auf gar keinen Fall Ärzte zu entscheiden. Die können allenfalls beraten, dürfen aber mit Abhilfe nichts zu tun haben, sind dazu also in keiner Weise zu involvieren.
Ärzte sind also vollständig herauszuhalten, wenn es um eigenständiges humanes Ableben geht, sie brauchen in keinster Weise dafür zuständig erklärt werden.
Wolfsrudel
Beiträge: 3
Registriert: Montag 31. Dezember 2007, 17:47
Wohnort: Hamburg

Beitrag von Wolfsrudel »

Ludwig A. Minelli schreibt oben: "Man muss nämlich damit rechnen, dass 49 von 50 Suizidversuchen (...) schief gehen"
Deswegen empfiehlt Dignitas auf Anfragen nichts, weil das Risiko zu hoch ist, dass es schief geht. So ist doch Ihre Argumentation Herr Minelli?
Aber dann hat der Mensch das doch so gewollt. Die meisten der 49 wollten sicherlich gerettet werden.
Was spräche also dagegen? (Außer die schwierige Rechtssprechung).
Man geht davon aus, dass die Rate des Suizid-VERSUCHS größenordnungsmäßig etwa 5-10 mal so hoch ist, wie die Suizidrate.
Quelle: psywifo.klinikum.uni-muenchen.de/ forschung/publikation/0240_i.pdf
Was spräche also dagegen, jemanden ausführlich zu beraten, wenn es jemand wirklich ernst meint?
Ich wüßte sichere Methoden, bin aber auf der Suche nach etwas "Gemütlicherem".
Jemanden zu beraten, der vielleicht keine EUR 5000,- für das gute Angebot von Dignitas (Vorbereitg., Durchführg., Arzt- u. Entsorgungskosten) hat.
Endstadium
Beiträge: 11
Registriert: Sonntag 16. Dezember 2007, 10:04

Beitrag von Endstadium »

Zugangsberechtigung ist das med. objektivierte terminale Stadium einer tödlich verlaufenden Erkrankung. Man hat vom Hersteller per z.B. Paketdienst das Produkt geliefert bekommen zu können, ggf. auch an eine Behörde, z.B. auch an die Gemeindeverwaltung.
Bezugsberechtigung ist die med. objektivierte terminale Situation.
Ist man in einem Krankenkaus, läßt man sich ein Glas Wasser und einen kleinen Löffel reichen. Das ist keine passive Sterbehilfe, sondern ein nicht letales Getränk samt normalen Gegenständen, wie sie in jeder Küche vorhanden sind.
Dann gibt man das Pulver selbst hinein und verrührt es. Ggf. ein Antibrechmittel oder weitere Einnahmen, die eine Wirksamkeitsgefährdung ausschließen. Antibrechmittel ist keine passive Sterbehilfe.
Wichtig ist wohl noch die richtige Dosierung, die man eben auf Grund von Informationen ermittelt, die auch keine passive Sterbehilfe sind.
Wie man sieht: man benötigt keine passive Sterbehilfe, keine Ärzte, keine Apotheke, kein Rezept.
Auch die Herstellung des Produkts ist keine passive Sterbehilfe.
Es darf nicht gesetzl. untersagt sein, daß mich der Hersteller beliefert, bzw. daß er das Produkt an eine Behörde liefert.

Ist man in keinem terminalen Stadium, also nicht sowieso bald tot, ob man dann ebenfalls Zugangsberechtigung hat, das hat mit meinem Fall nichts zu tun, das will und kann ich nicht beurteilen.
Ich beziehe mich auf ein medizinisch objektiviertes terminales Zeitfenster, in welchem Todesqualen samt unselbständiger Lebensführung stattfinden.

Es darf nicht sein, daß sich Menschen unter ärztlicher Behandlung systematisch zu Tode quälen, wenn sie das ablehnen. Wo die Medizin versagt, greift das Recht auf einen humanen Freitod.

Unabhängig davon war im deutschen GEZ-TV zu hören: in D haben im Jahr 2006 nur 2.5 % der Sterbenden eine professionelle Hilfe erfahren (von Sterbehilfe war nicht die Rede).
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