Patientenverfügung bei Suizid

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Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator

Chron
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Re: Patientenverfügung bei Suizid

Beitrag von Chron »

Patientenverfügungen gibt es in der Schweiz seit etwa 30 Jahren. Und sie werden immer wieder geändert, verfeinert, eben wegen dieser Definitionsprobleme, die aus Patientensicht klar zu sein scheinen, für Ärzte aber dann eben doch nicht klar werden. (Und irgendwie ist das auch logisch, denn wie sollte ein Laie jeden möglichen Fall im Medizinerjargon definieren können, noch dazu für allfällige zukünftige Methoden, die es ja auch laufend immer mal wieder gibt? Bzw. umgekehrt, wenn es zu medizinisch definiert ist, versteht wiederum der normale Mensch seine eigene Patientenverfügung nicht - was ist z. B. eine "PEG-Sonde"? Und Mediziner scheinen ausserstande zu sein oder sein zu wollen, normal und nicht nur technisch-beruflich zu denken oder zu reagieren, zu fühlen, Patientenwünsche zu verstehen, die für mich völlig logisch und verstehbar sind). Jener letztlich dann doch gelungene Todesfall ist ein paar Jahre her, ja, aber wäre das heute wirklich so viel anders? Ich bin da sehr skeptisch geworden.
BadGuardian hat geschrieben:würde ich nie mehr erwaachen und im koma liegen wär es mir theoretisch auch egal ob koma oder tot...
Dann wäre vielleicht eine klarere Formulierung, man möchte im Koma-Fall nicht weiter belebt (und/oder künstlich ernährt usw.) werden. Probleme gibt es ja vor allem mit den eher emotionalen, glaubensmäßigen, nicht klar-wissenschaftlich-statistisch einschätzbaren Kriterien wie Hoffnung(slosigkeit), Dauer (wie lange? Bis wann in einer unbekannten Zukunft?), Leiden, Schmerzen, Hilflosigkeit u. Ä.. Aber auch klarere Kriterien können verschwommen werden: Ich hatte z. B. in einer früheren Patientenverfügung (als ich grundsätzlich noch nicht sterben wollte), dass ich nicht wiederbelebt werden möchte, wenn ich blind bliebe. Aber wie kann ein Mediziner von einem Koma-Patienten wissen, ob der wach dann noch was sehen könnte - bevor er wach wird? Und ist er mal wach, kann man ihn nicht mehr sterben lassen, indem man was NICHT tut, sondern muss was tun fürs Sterben (und dafür wähnen sich die Doktoren wiederum nicht zuständig :-().
BadGuardian hat geschrieben:wenn sie die beatmung abstellen machen die ärzte davor viel morphium rein oder koma damit man friedlich einschläft, kein arzt würde einen qualvoll ersticken lassen... :O
Ja, sowas in der Art. Es ist also eben kein nur "sie sollen nicht(s) mehr tun zur Wiederbelebung bzw. zum weiteren Lebenserhalt", sondern sie sollen aktiv etwas tun für einen guten Tod. Womit dann aber die Grenzen zur verbotenen (was ich doof finde!) aktiven Sterbehilfe verschwimmen.
BadGuardian hat geschrieben:wenn sowiso kein arzt die pat.verfügung beachtet, für was soll diese dann sein? gibt natürlich immer so ausnahmefälle....
Ja, das habe ich mich auch gefragt. Derzeit habe ich keine mehr. Nützt doch dann eh nichts ... Und welcher Ausnahmefall könnte ich denn dann sein? Da fällt mir nichts, oder zu viel, ein, es auf ein Formular zu bringen (das man auch selbst machen könnte).
BadGuardian
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Re: Patientenverfügung bei Suizid

Beitrag von BadGuardian »

Chron hat geschrieben:Patientenverfügungen gibt es in der Schweiz seit etwa 30 Jahren. Und sie werden immer wieder geändert, verfeinert, eben wegen dieser Definitionsprobleme, die aus Patientensicht klar zu sein scheinen, für Ärzte aber dann eben doch nicht klar werden. (Und irgendwie ist das auch logisch, denn wie sollte ein Laie jeden möglichen Fall im Medizinerjargon definieren können, noch dazu für allfällige zukünftige Methoden, die es ja auch laufend immer mal wieder gibt? Bzw. umgekehrt, wenn es zu medizinisch definiert ist, versteht wiederum der normale Mensch seine eigene Patientenverfügung nicht - was ist z. B. eine "PEG-Sonde"? Und Mediziner scheinen ausserstande zu sein oder sein zu wollen, normal und nicht nur technisch-beruflich zu denken oder zu reagieren, zu fühlen, Patientenwünsche zu verstehen, die für mich völlig logisch und verstehbar sind). Jener letztlich dann doch gelungene Todesfall ist ein paar Jahre her, ja, aber wäre das heute wirklich so viel anders? Ich bin da sehr skeptisch geworden.
BadGuardian hat geschrieben:würde ich nie mehr erwaachen und im koma liegen wär es mir theoretisch auch egal ob koma oder tot...
Dann wäre vielleicht eine klarere Formulierung, man möchte im Koma-Fall nicht weiter belebt (und/oder künstlich ernährt usw.) werden. Probleme gibt es ja vor allem mit den eher emotionalen, glaubensmäßigen, nicht klar-wissenschaftlich-statistisch einschätzbaren Kriterien wie Hoffnung(slosigkeit), Dauer (wie lange? Bis wann in einer unbekannten Zukunft?), Leiden, Schmerzen, Hilflosigkeit u. Ä.. Aber auch klarere Kriterien können verschwommen werden: Ich hatte z. B. in einer früheren Patientenverfügung (als ich grundsätzlich noch nicht sterben wollte), dass ich nicht wiederbelebt werden möchte, wenn ich blind bliebe. Aber wie kann ein Mediziner von einem Koma-Patienten wissen, ob der wach dann noch was sehen könnte - bevor er wach wird? Und ist er mal wach, kann man ihn nicht mehr sterben lassen, indem man was NICHT tut, sondern muss was tun fürs Sterben (und dafür wähnen sich die Doktoren wiederum nicht zuständig :-().
BadGuardian hat geschrieben:wenn sie die beatmung abstellen machen die ärzte davor viel morphium rein oder koma damit man friedlich einschläft, kein arzt würde einen qualvoll ersticken lassen... :O
Ja, sowas in der Art. Es ist also eben kein nur "sie sollen nicht(s) mehr tun zur Wiederbelebung bzw. zum weiteren Lebenserhalt", sondern sie sollen aktiv etwas tun für einen guten Tod. Womit dann aber die Grenzen zur verbotenen (was ich doof finde!) aktiven Sterbehilfe verschwimmen.
BadGuardian hat geschrieben:wenn sowiso kein arzt die pat.verfügung beachtet, für was soll diese dann sein? gibt natürlich immer so ausnahmefälle....
Ja, das habe ich mich auch gefragt. Derzeit habe ich keine mehr. Nützt doch dann eh nichts ... Und welcher Ausnahmefall könnte ich denn dann sein? Da fällt mir nichts, oder zu viel, ein, es auf ein Formular zu bringen (das man auch selbst machen könnte).
Du siehst das etwas falsch Chron. Auch ein wacher, nicht an Schläuchen angeschlossener vegetierender Patient kann man durch Nichts tun sterben lassen, so habe ich in meiner Patientenverfügung erwähnt, das mich keiner füttern darf auch wenn ich keine Schläcuhe bräuchte usw. Nur ich, mit meinen eigenen Händen, darf Essen/Trinken zu mir nehmen! Geht das nicht soll man mich sterben lassen. Für mich ist das ganz klar formuliert. Beatmung hin oder her, durch bloßes nicht mehr Nahrung/FLüssigkeit geben könnte man trotzdem sterben, auch wenn die Beatmung weiterhin konstant bleibt, um dieses aktive Eingreifen durch Morphiumgabe vor abstellen der Beatmung zu umgehen. Die Ärzte müssten rein gar nichts tun... Das ist mein Wille! Oh doch, ohne, wirst du definitiv bis zum bitteren Ende behandlt werden. Es gab schon viele solche Fälle. Hätten diese Patientnverfügung schriftlich niedergelegt wäre der Fall gegessen gewesen... Ich hab mich wochenlang schlau gemacht ;) Letzendlich um alles zu umgehen sollte man für eineen sicheren Tod sorgen sofern man sterben will. Denn mit einem Toten wird kein Arzt mehr irgendetwas anfangen!!! ;)
Chron
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Re: Patientenverfügung bei Suizid

Beitrag von Chron »

BadGuardian hat geschrieben:so habe ich in meiner Patientenverfügung erwähnt, das mich keiner füttern darf auch wenn ich keine Schläcuhe bräuchte usw. Nur ich, mit meinen eigenen Händen, darf Essen/Trinken zu mir nehmen! Geht das nicht soll man mich sterben lassen.
Das ist meiner Meinung nach eine klare, auch für Mediziner verständliche Anweisung.
Die Frage stellt sich mir aber, was ist mit allfälligen Durst- und Hunger-Gefühlen/-Leiden? Soll das die Doktoren nicht kümmern, sollen sie dagegen Morphium geben (dürfen sie das, hilft das wirklich), ...?
BadGuardian hat geschrieben:Oh doch, ohne, wirst du definitiv bis zum bitteren Ende behandlt werden.
Und mit vermutlich ebenso.
Mein Ziel ist es eher, nicht und nie mehr in die Fänge von Medizindoktoren zu geraten.
BadGuardian hat geschrieben:Letzendlich um alles zu umgehen sollte man für eineen sicheren Tod sorgen sofern man sterben will. Denn mit einem Toten wird kein Arzt mehr irgendetwas anfangen!!! ;)
Ja.
BadGuardian
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Re: Patientenverfügung bei Suizid

Beitrag von BadGuardian »

Chron hat geschrieben:
BadGuardian hat geschrieben:so habe ich in meiner Patientenverfügung erwähnt, das mich keiner füttern darf auch wenn ich keine Schläcuhe bräuchte usw. Nur ich, mit meinen eigenen Händen, darf Essen/Trinken zu mir nehmen! Geht das nicht soll man mich sterben lassen.
Das ist meiner Meinung nach eine klare, auch für Mediziner verständliche Anweisung.
Die Frage stellt sich mir aber, was ist mit allfälligen Durst- und Hunger-Gefühlen/-Leiden? Soll das die Doktoren nicht kümmern, sollen sie dagegen Morphium geben (dürfen sie das, hilft das wirklich), ...?
BadGuardian hat geschrieben:Oh doch, ohne, wirst du definitiv bis zum bitteren Ende behandlt werden.
Und mit vermutlich ebenso.
Mein Ziel ist es eher, nicht und nie mehr in die Fänge von Medizindoktoren zu geraten.
BadGuardian hat geschrieben:Letzendlich um alles zu umgehen sollte man für eineen sicheren Tod sorgen sofern man sterben will. Denn mit einem Toten wird kein Arzt mehr irgendetwas anfangen!!! ;)
Ja.
Hey Chron,
meiner Meinung nach sollte kein Arzt Morphium geben um das typische Schuldgefühl auf Seiten der Ärzten zu verhindern. Fragen wie "Ich habe ihm doch geholfen". Jeder muss das letzendlich selbst mit sich im Gewissen ausmachen. Ist man sich sicher als Arzt das hinterher eher ein gutes Gefühl entsteht a la "Ich habe ihm geholfen friedlich und selbstbestimmt (wie in Patverfügung angefordert) geholfen, so musste er nicht leiden". Mir wär das völlig egal, vorallem weil ich nicht weiß, wenn man stark hirngeschädigt ist ob man da noch "schmerzen" so wahrnimmt. Physisch bestimmt oder? Psychisch wohl eher nicht mehr, oder?
Eigentlich ist das mit dem Hirnschaden-Diskussion überflüssig denn, wer sterben will, wird dafür Sorgen das er 100,0 % stirbt (so zumindest ich, 99% reichen mir nicht). Zudem sollte man sich bei der erstellung der Patverfügung genau Gedanken machen (Will ich das dann wirklich?) und jährlich nochmal die Patverfügung durchgehen und bestätigen das man noch immer gleich denkt (Was sich bei mir nie ändern wird).
Du bleibst bei deiner Meinung das man auch mit Patverfügung bis zum natürlichen Tod behandelt wird. Wenn es wirklcih so ist hätte ich nicht 2 Stunden am letzen Freitag sitzen müssen und den - wie von dir angepriesenen überflüssigen "Scheis" - in "Schönschrift" zu schreiben. Ich habe jedenfalls anderes darüber gelesen und habe mich 2 Monate bevor ich diese Verfügung geschrieben habe recherchiert, täglich.


Naja genug geredet, euch einen "schönen" Tag;)
lg
Träumerin
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Re: Patientenverfügung bei Suizid

Beitrag von Träumerin »

Moin moin,

da isse wieder...;)
Aber es war verdammt knapp.
Ich habe ein beschiss..es Jahr hinter mich gebracht,
und dem Suizid gar nicht mehr so fern.
Und alles NUR wegen NW eines Medis, die noch nicht bekannt waren :(

Ich habe die Patientenverfügung von meinem Doc nochmals prüfen lassen.
Übrigens gab er mir den Tip die Prozessvollmacht notariell erstellen zulassen
und online in das zentrale Vorsorgeregister eintragen zu lassen.
Denn wenn man einen Unfall etc. hat, und nicht ansprechbar ist,
wird einem sofort ein Betreuer vor die Nase gesetzt ohne das Deine Angehörigen Einfluß darauf haben.
Ich habe die Karte die mir die Bundesnotarkammer zugeschickt hat seitde ständig im Portemonnaie.
Darauf sind auch die Leute notiert, die im Falle eines Falles informiert werden sollen.
Ferner wird vom ersten der auf die Karte schaut auch verlangt das er es SOFORT online abruft,
und die vermerkten Personen informiert.
Auch im KH ist es so, das sie sich informieren und ausführen müssen was in der Patientenverfügung steht.

Sorry an alle die mich noch kennen...aber ich mußte erstmal die Dinge die im letzten Jahr liegengeblieben sind aufholen.

Viele Grüße,
Träumerin
c-n
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Re: Patientenverfügung bei Suizid

Beitrag von c-n »

@Träumerin: Willkommen zurück - kenne dich nicht von früher, habe daher ein bißchen in deinen alten Beiträgen geblättert. Was macht deine MS (nur wenn du drüber reden willst...)
LG c-n
Träumerin
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Re: Patientenverfügung bei Suizid

Beitrag von Träumerin »

Genau die war das Problem im letzten Jahr.
Es kam ein neues Medikament auf den Markt,
und ich hatte dadurch unerwünschte NW, die bis Dato nicht bekannt waren.
Hätte ich im Nov. nicht zu meinem Neuro gesagt ich nehm das nicht mehr,
würde ich heute nicht mehr vom Laptaop sitzen ;)
Naja nun bin ich ohne Basistherapie, meine MS gefällt es überhaupt nicht,
und beschert mir einem Schub nach dem anderen.
Ferner kam noch heraus das ich eine schleichende MS mit aufgesetzten Schüben habe,
jaaa daß Leben könnte schöner sein;)
Aber es kommen dieses Jahr ja noch weitere Medis auf den Markt, werden diese halt ausprobiert ...
Also auf ein Neues...grins
Paßt grad so gut hier rein:
Was uns mich tötet, macht mich nur noch härter *g

VG, Träumerin
BadGuardian
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Re: Patientenverfügung bei Suizid

Beitrag von BadGuardian »

Träumerin hat geschrieben:Moin moin,

da isse wieder...;)
Aber es war verdammt knapp.
Ich habe ein beschiss..es Jahr hinter mich gebracht,
und dem Suizid gar nicht mehr so fern.
Und alles NUR wegen NW eines Medis, die noch nicht bekannt waren :(

Ich habe die Patientenverfügung von meinem Doc nochmals prüfen lassen.
Übrigens gab er mir den Tip die Prozessvollmacht notariell erstellen zulassen
und online in das zentrale Vorsorgeregister eintragen zu lassen.
Denn wenn man einen Unfall etc. hat, und nicht ansprechbar ist,
wird einem sofort ein Betreuer vor die Nase gesetzt ohne das Deine Angehörigen Einfluß darauf haben.
Ich habe die Karte die mir die Bundesnotarkammer zugeschickt hat seitde ständig im Portemonnaie.
Darauf sind auch die Leute notiert, die im Falle eines Falles informiert werden sollen.
Ferner wird vom ersten der auf die Karte schaut auch verlangt das er es SOFORT online abruft,
und die vermerkten Personen informiert.
Auch im KH ist es so, das sie sich informieren und ausführen müssen was in der Patientenverfügung steht.

Sorry an alle die mich noch kennen...aber ich mußte erstmal die Dinge die im letzten Jahr liegengeblieben sind aufholen.

Viele Grüße,
Träumerin
Kannst du mir das in einer Nachricht mal genau erklären? Ich habe bisher einfach einen Vordruck vom Internet abgeschrieben und meine Unterschrift und Betreuer reingeschrieben. Ingesamt sind es 6 Dina4 Seiten ;)
Vielen Dank im Vorraus,
so jetzt reihts für heute aber hier, immerhin hab ich Geburstag. Ich wär übrigends im 19. Lebensjahr auch fast gestorben (am 4.9.2012 war es fast soweit, ich hab alles festgemacht an treppe (seil) und hab mich reingehängt, dann plz nach 5 sek panik) und natürlich am 29.12.2012 :P
lgg
Träumerin
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Re: Patientenverfügung bei Suizid

Beitrag von Träumerin »

Ich weis nicht ob das eine so gute Idee wäre.

Ich war vor 1,5 Jahren schon erschüttert über das Leid der so jungen Leute,
und bin es heute (nach dem Querlesen) immer noch.
Verstehe mich nicht falsch.
Ich will keineswegs den Wunsch nach Tod von jungen Meenschen runterspielen.
Aber ich bin selbst Mutter von 3Kindern im Alter von 22,26 und 28 Jahren,
und es würde mir das Herz brechen, wenn eines nicht mehr wäre.

LG,Träumerin
And
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Re: Patientenverfügung bei Suizid

Beitrag von And »

Betreuungsgesetz Deutschland:

"Wer aufgrund seiner psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung seine Behandlungsbedürftigkeit nicht erkennen kann und eine Behandlung deshalb ablehnt, dem soll nicht schon deshalb die Behandlung versagt werden"

da ein suizident schon per se als psychisch krank gilt, ist in diesem fall wohl jedwede patientenverfügung = "todeseintritt durch unterlassen" null & nichtig... ich vermute, eine ausnahme kann nur von angehörigen erzwungen werden, wenn der suizidversuch sich im spätverlauf einer unfehlbar zum tode führenden krankheit ereignet hat - krebs, ALS u.ä..
BadGuardian
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Re: Patientenverfügung bei Suizid

Beitrag von BadGuardian »

And das passt ja nicht wirklich zum Thema. Ich würde niemals einen Suizid in geister Unzurechnungsfähigkeit begehen, wenn dann sollte es wohlüberlegt vonstatten gehen. Da ist dann auch keine psychische Krankheit im Spiel. Solange wie ich hier schon schreibe könnte allein das ja bestätigt werden. Sollte ich einen Suizid unternehmen und es nicht klappen so muss man sich strikt an meine Patientenverfügung halten. In diesem Falle schon oder? Letzendlich kann sowiso niemand über die Psyche eines anderen Menschen Aussage machen.
And
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Re: Patientenverfügung bei Suizid

Beitrag von And »

BadGuardian hat geschrieben:And das passt ja nicht wirklich zum Thema. Ich würde niemals einen Suizid in geister Unzurechnungsfähigkeit begehen, wenn dann sollte es wohlüberlegt vonstatten gehen. Da ist dann auch keine psychische Krankheit im Spiel. Solange wie ich hier schon schreibe könnte allein das ja bestätigt werden. Sollte ich einen Suizid unternehmen und es nicht klappen so muss man sich strikt an meine Patientenverfügung halten. In diesem Falle schon oder? Letzendlich kann sowiso niemand über die Psyche eines anderen Menschen Aussage machen.
hmm - es ging ja um die behandlung - oder eben nicht - nach einem suizidversuch & um die frage, ob eine patienenverfügung dann greift.. was ich oben schrieb, ist eine vermutung (!), wie der patient in dieser situation betrachtet wird - als unfallopfer oder aufgrund der suizidalität als de facto psychisch krank & damit als "nicht urteilsfähig". wie im einzelnen damit umgegangen wird, ist meinerseits spekulation. wenn man sich das PsychKG & das Betreuungsrecht durchliest, ist das sehr vielschichtig & dehnbar. zugegeben bin ich da nicht kompetent - was die praxis betrifft, da müsste man wohl ärzte befragen, die die situation - gültigkeit der PV oder Annahme der Unzurechnungsfähigkeit bei suizidversuch erlebt & entschieden haben. meines wissens nach werden gescheiterte suizidenten nach physischer genesung grundsätzlich erstmal psychiatrisch zwangseingewiesen, ergo als selbstgefährdend betrachtet, was eigentlich gegensätzlich zur straffreiheit & einer PV stehen müsste.

dieser wikipedia-abschnitt zeigt die mannigfaltigen widersprüche recht deutlich auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Suizid#Strafrecht
BadGuardian
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Re: Patientenverfügung bei Suizid

Beitrag von BadGuardian »

And hat geschrieben:
BadGuardian hat geschrieben:And das passt ja nicht wirklich zum Thema. Ich würde niemals einen Suizid in geister Unzurechnungsfähigkeit begehen, wenn dann sollte es wohlüberlegt vonstatten gehen. Da ist dann auch keine psychische Krankheit im Spiel. Solange wie ich hier schon schreibe könnte allein das ja bestätigt werden. Sollte ich einen Suizid unternehmen und es nicht klappen so muss man sich strikt an meine Patientenverfügung halten. In diesem Falle schon oder? Letzendlich kann sowiso niemand über die Psyche eines anderen Menschen Aussage machen.
hmm - es ging ja um die behandlung - oder eben nicht - nach einem suizidversuch & um die frage, ob eine patienenverfügung dann greift.. was ich oben schrieb, ist eine vermutung (!), wie der patient in dieser situation betrachtet wird - als unfallopfer oder aufgrund der suizidalität als de facto psychisch krank & damit als "nicht urteilsfähig". wie im einzelnen damit umgegangen wird, ist meinerseits spekulation. wenn man sich das PsychKG & das Betreuungsrecht durchliest, ist das sehr vielschichtig & dehnbar. zugegeben bin ich da nicht kompetent - was die praxis betrifft, da müsste man wohl ärzte befragen, die die situation - gültigkeit der PV oder Annahme der Unzurechnungsfähigkeit bei suizidversuch erlebt & entschieden haben. meines wissens nach werden gescheiterte suizidenten nach physischer genesung grundsätzlich erstmal psychiatrisch zwangseingewiesen, ergo als selbstgefährdend betrachtet, was eigentlich gegensätzlich zur straffreiheit & einer PV stehen müsste.

dieser wikipedia-abschnitt zeigt die mannigfaltigen widersprüche recht deutlich auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Suizid#Strafrecht
jop hab halt von einer mitbekommen die hat erst neulich suizid begangen (Rehteah parson) oder so ähnlich, und die hat man gefunden paar minuten nachdem sie sich aufgehängt hat und hat dann die Lebenserhaltenden Maßnahmen im Krankenhaus abgestellt. Die Eltern wollten es so... Naja das war in Amrika (glaub ich :P)... das mit der Einweisung finde ich auch ganz schlimm...... Naja hoffen wir das sich da bald was in Deutschland noch ändert ;) Auch im Bezug auf Sterbehilfe nach langer Krankheitszeit oder so ;) Wär wirklich mein größter Wunsch!
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Re: Patientenverfügung bei Suizid

Beitrag von And »

BadGuardian hat geschrieben:Naja hoffen wir das sich da bald was in Deutschland noch ändert ;) Auch im Bezug auf Sterbehilfe nach langer Krankheitszeit oder so ;) Wär wirklich mein größter Wunsch!
im moment sieht´s nicht gerade so aus - es gibt bestrebungen, das strafrecht noch zu verschärfen & den ärzten damit jede möglichkeit gnadenvoller erlösung zu nehmen sowie die PV diesbezüglich einzuschränken. wenigstens das zu verhindern, versucht eine gruppe namhafter mediziner & juristen:

http://prosterbehilfe.de ...ich hielte es für sehr angebracht, wenn jeder forumsleser den solidaritätsaufruf unterzeichnen würde.
Zuletzt geändert von And am Montag 6. Mai 2013, 02:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Patientenverfügung bei Suizid

Beitrag von BadGuardian »

jo Sterbehilfe wird whs immer weniger sein. Merkel will das FDP Gesetz zur Sterbehilfe wegmachen, damit ist jede Chance auf Sterbehilfe in Deutschland passe. Einzigste Chance es selbst zu tun oder mit Pat verfügung Geräte ausschalten/passiv verhungern/Verdursten lassen... So steht in meiner Verfügung so wird es sein. Finde es echt ein Witz warum Sterbehilfe nicht erlaubt ist vrallem warum nicht die Freitodbegleitung. Alles was ein Arzt tun muss ist die Medikamente zu besorgen. Naja... :(
PS: Gute Webseite! ;)
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