Patientenverfügungen gibt es in der Schweiz seit etwa 30 Jahren. Und sie werden immer wieder geändert, verfeinert, eben wegen dieser Definitionsprobleme, die aus Patientensicht klar zu sein scheinen, für Ärzte aber dann eben doch nicht klar werden. (Und irgendwie ist das auch logisch, denn wie sollte ein Laie jeden möglichen Fall im Medizinerjargon definieren können, noch dazu für allfällige zukünftige Methoden, die es ja auch laufend immer mal wieder gibt? Bzw. umgekehrt, wenn es zu medizinisch definiert ist, versteht wiederum der normale Mensch seine eigene Patientenverfügung nicht - was ist z. B. eine "PEG-Sonde"? Und Mediziner scheinen ausserstande zu sein oder sein zu wollen, normal und nicht nur technisch-beruflich zu denken oder zu reagieren, zu fühlen, Patientenwünsche zu verstehen, die für mich völlig logisch und verstehbar sind). Jener letztlich dann doch gelungene Todesfall ist ein paar Jahre her, ja, aber wäre das heute wirklich so viel anders? Ich bin da sehr skeptisch geworden.
BadGuardian hat geschrieben:würde ich nie mehr erwaachen und im koma liegen wär es mir theoretisch auch egal ob koma oder tot...
Dann wäre vielleicht eine klarere Formulierung, man möchte im Koma-Fall nicht weiter belebt (und/oder künstlich ernährt usw.) werden. Probleme gibt es ja vor allem mit den eher emotionalen, glaubensmäßigen, nicht klar-wissenschaftlich-statistisch einschätzbaren Kriterien wie Hoffnung(slosigkeit), Dauer (wie lange? Bis wann in einer unbekannten Zukunft?), Leiden, Schmerzen, Hilflosigkeit u. Ä.. Aber auch klarere Kriterien können verschwommen werden: Ich hatte z. B. in einer früheren Patientenverfügung (als ich grundsätzlich noch nicht sterben wollte), dass ich nicht wiederbelebt werden möchte, wenn ich blind bliebe. Aber wie kann ein Mediziner von einem Koma-Patienten wissen, ob der wach dann noch was sehen könnte - bevor er wach wird? Und ist er mal wach, kann man ihn nicht mehr sterben lassen, indem man was NICHT tut, sondern muss was tun fürs Sterben (und dafür wähnen sich die Doktoren wiederum nicht zuständig
).
BadGuardian hat geschrieben:wenn sie die beatmung abstellen machen die ärzte davor viel morphium rein oder koma damit man friedlich einschläft, kein arzt würde einen qualvoll ersticken lassen... :O
Ja, sowas in der Art. Es ist also eben kein nur "sie sollen nicht(s) mehr tun zur Wiederbelebung bzw. zum weiteren Lebenserhalt", sondern sie sollen aktiv etwas tun für einen guten Tod. Womit dann aber die Grenzen zur verbotenen (was ich doof finde!) aktiven Sterbehilfe verschwimmen.
BadGuardian hat geschrieben:wenn sowiso kein arzt die pat.verfügung beachtet, für was soll diese dann sein? gibt natürlich immer so ausnahmefälle....
Ja, das habe ich mich auch gefragt. Derzeit habe ich keine mehr. Nützt doch dann eh nichts ... Und welcher Ausnahmefall könnte ich denn dann sein? Da fällt mir nichts, oder zu viel, ein, es auf ein Formular zu bringen (das man auch selbst machen könnte).