Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?

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Endstadium
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Registriert: Sonntag 16. Dezember 2007, 10:04

Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?

Beitrag von Endstadium »

Hi,
man kann ja durchaus mal eine unheilbare, über kurz oder weniger kurz tödlich verlaufende Krankheit haben. Dazu wird man nicht informiert, was denn nun genau auf einen zu kommt und in welchem Zeitfenster das eintrifft.
Offenbar sind die Ärzte dazu gesetzlich nicht verpflichtet, obwohl es ja die Faktenlage gleich gelagerter Fälle der letzten
Jahrzehnte gibt. Die wird komplett verweigert. Von einem mühsam ermittelten gleich gelagerten Kollegen habe ich nun absolut Scheusliches erfahren, bis hin zu aufgeplatztem Darm und durch Strahlung schmerzhaft verbrannten Organen samt Schmerzen durch chemische Gifte (Chemotherapie).
Mediziner erklären, ich werde an Organbefall sterben.

Sterbehilfe impliziert, dass einem von Helfern ein von einem selbst einzunehmendes Produkt schluckfertig in die Hand gegeben wird. Genau darum gehts aber nicht, es geht um einen selbstgewählten würdevollen Tod, der ja durchaus auch ohne Zutun Anderer möglich ist.

Ich will das also ggf. völlig ohne Helfer und Anwesende tun können, wann ich es will, wobei niemand auf meine Entscheidung wartet. Meine Zugangsberechtigung zu einem geeigneten Produkt ist die Diagnose einer absolut tödlich verlaufenden Erkrankung und deren (in meinem Fall End-) Stadium. So benötige ich die Zusendung des Produkts vom Hersteller an mich, einen deutschen Bürger in D.
Von mir aus auch gerne an eine Staatsanwaltschaft, an ein Gericht, an eine Polizeidienststelle oder sonstige Behörde, wo ich es gegen Nachweis meiner Identität abhole. Falls die Haltbarkeit überschritten wird, dann habe ich das Produkt eben z.B. gegen Rückgabe des ungeöffneten alten Produkts neu beziehen zu können. Das Produkt ist ebenso tödlich wie eine Waffe, oder auch, wie es z.B. ein Auto für Jeden sein kann. Daher verpflichte ich mich (bin erwachsen und voll geschäftsfähig), es vor fremdem Zugriff zu schützen, wobei sich bei mir nie Unmündige aufhalten.

Kann ich nun das Produkt vom Hersteller in welcher Form auch immer auf eigene Rechnung beziehen, so lange ich Herr meines Willens bin? Am besten wäre wohl Natrium-Pentobarbital? Es besteht kein akuter Handlungsbedarf, aber das u.U. qualvolle Ende kommt sicher, u.U. recht überraschend. Was ich mir zumuten will, habe ich und sonst niemand zu entscheiden.

Postzusteller sind keine Sterbehelfer, vermute ich mal.

vG
Unrettbarer

p.s.: Bitte nichts Psychisches, auch nichts darüber, daß es doch nicht so schlimm sei, daß Ärzte und Pfleger alles im Griff hätten. Darum gehts nicht. Es geht um mein Recht auf Produktzugang, nicht um die Zuweisung meiner Todesart durch Andere. Über die Art meines mir mit absoluter medizinischer Sicherheit sehr frühzeitig bevorstehenden Krebstodes habe ausschließlich ich befinden zu können, so ich es will.

Gibts das?:http://www.morgenpost.de/content/2003/1 ... 34725.html:Pflichten von Sterbenden
Gibt es eine vom Gesetzgeber mir zugewiesene Pflicht, gemäß ärztl. und pflegerischen Vorgaben sterben zu müssen?
Ein "natürlicher" Tod kann nun ja leider nicht stattfinden, er wird als auf jeden Fall unter äußerem Zutun erfolgen.
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