Belgien-Land der unbegrenzten Sterbehilfe?

Es ist nur ein Lesezugriff möglich.

Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator

Gesperrt
Medical Expert
Beiträge: 11
Registriert: Montag 26. November 2007, 00:11

Belgien-Land der unbegrenzten Sterbehilfe?

Beitrag von Medical Expert »

In Belgien ist die aktive Sterbehilfe gestattet: Zitat von www.1000fragen.de

"In Belgien gibt es seit einigen Jahren auch ein Gesetz für aktive Sterbehilfe. Das heißt, dass die Ärzte in Belgien schwer kranke Menschen töten dürfen. Sie bekommen dafür keine Strafe.

In Belgien gibt es diese Regeln:

* Die kranken Menschen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
* Die kranken Menschen müssen aufschreiben, dass sie sterben wollen.
* Es darf aber auch eine andere Person für den kranken Menschen aufschreiben, dass er sterben will.
* Die kranken Menschen müssen so krank sein, dass sie nicht mehr gesund werden können.

Das belgische Gesetz erlaubt aber noch viel mehr als das holländische Gesetz. Zum Beispiel:

* Ein Mensch, der psychisch krank ist, darf auch sagen, dass er sterben will.
* Ein kranker Mensch muss noch nicht im Sterben liegen. In Belgien reicht es schon, dass der kranke Mensch wegen seiner Krankheit leidet. Dann dürfen Ärzte ihn schon töten oder beim Sterben helfen."



1.) Welche Organisationen gibt es in Belgien, die die aktive Sterbehilfe durchführen?

2.) Kann ein nicht belgischer Staatsbürger die Leistungen der aktiven Sterbehilfe in Belgien in Anspruch nehmen?

3.) Gibt es ähnliche Organisationen wie Dignitas in Belgien(weil hier Sterbehilfe auch bei Depressionen etc. möglich ist), welche auch für Menschen z.B. aus Deutschland da sind, und auch in deutscher Sprache und deutscher Schrift kommunizieren (für Personen, welche kein Französisch sprechen)?

4.) Oder suchen sich diese Menschen in Belgien einen Allgemeinmediziner? Wie geht man in Belgien vor? Und: Wo gibt es (deutschsprachige)Informationen über die aktive Sterbehilfe in Belgien?

Ich weiß, dass Belgien nicht ihr Spezialgebiet ist, hoffe aber trotzdem auf Hinweise


Vielen Dank für die Antworten
Ludwig A. Minelli
Site Admin
Beiträge: 216
Registriert: Samstag 3. Februar 2007, 23:27
Wohnort: 8127 Forch, Schweiz

Beitrag von Ludwig A. Minelli »

Das belgische Gesetz über die Euthanasie spricht sich nicht darüber aus, ob Sterbehilfe auch für Personen mit Wohnsitz ausserhalb Belgiens zulässig ist; es beschränkt aber die Befugnis, Sterbehilfe zu leisten, auf Ärzte. Es wird unterschieden zwischen Krankheiten, die in Kürze zum Tode führen und solchen, bei denen dies nicht rasch zu erwarten ist. Dementsprechend unterschiedlich ist das Verfahren.

Die Beschränkung auf Ärzte hat zur Folge, dass es Personen aus dem Ausland nicht leicht haben dürften, in Belgien einen Arzt zu finden, der ihnen hilft, leisten doch Ärzte in der Regel nur dort Sterbehilfe, wo sie einen eigenen Patienten seit längerem gut kennen.

Organisationen haben keine Möglichkeit, Sterbehilfe zu leisten, können aber möglicherweise Wegweiserdienste leisten.

In Belgien besteht die Association pour le Droit de Mourir dans la Dignité (ADMD) (Verein für das Recht auf Sterben in Würde); sie arbeitet in französischer Sprache und ist im Internet erreichbar unter www.admd.be.

Die Organisation der Ärzte Belgiens ist im Internet erreichbar unter www.ordomedic.be. Sie arbeitet in französischer und niederländischer Sprache.

In Belgien gibt es ein kleines Gebiet, welches deutschsprachig ist. Die Hauptstadt dieses Gebietes ist Eupen. Möglicherweise kann man sich dort bei einem Arzt direkt erkundigen. Link zum belgischen Telefonbuch in deutscher Sprache: http://www.infobel.com/de/Belgium/default.aspx
Gesperrt