Gutachten zur Urteilsfähigkeit bei seelischen Erkrankungen

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jonathan
Beiträge: 41
Registriert: Donnerstag 18. Oktober 2007, 11:21

Gutachten zur Urteilsfähigkeit bei seelischen Erkrankungen

Beitrag von jonathan »

Hallo Forumsgemeinde,

bin heute hier neu eingestiegen und habe gelesen, dass mehrere Benutzer an diesem Thema interessiert sind. Ich wohne im Raum Berlin und würde mich gern telefonisch oder persönlich mit Interessierten darüber austauschen. Freue mich über mails mit Telefonnummer.

Grüße
jonathan
ameisenbär
Beiträge: 154
Registriert: Freitag 1. Juni 2007, 15:30

Beitrag von ameisenbär »

Hi Jonathan


was möchtest Du denn wissen?
Ich habe nur ein Gutachten das ich Urteilsfähig bin, aber eben allgemein.
Hatte ich wegem meinem Patiententestament anfertigen lassen.

Gruß
ameisenbär
jonathan
Beiträge: 41
Registriert: Donnerstag 18. Oktober 2007, 11:21

Gutachten

Beitrag von jonathan »

ameisenbär hat geschrieben:Hi Jonathan


was möchtest Du denn wissen?
Ich habe nur ein Gutachten das ich Urteilsfähig bin, aber eben allgemein.
Hatte ich wegem meinem Patiententestament anfertigen lassen.

Gruß
ameisenbär
Hallo Ameisenbär,

ist das durch eine Vorlage von DIGNITAS entstanden oder hat sich Dein Arzt den Infalt selbst vorgegeben? Es geht ja schließlich nach dem Urteil des Gerichts darum, einem Schweizer Arzt die Verschreibung zu ermöglichen, nachdem die klare und bewusste Entscheidungsfähigkeit des Betreffenden sicher geklärt ist.

Gruß
jonathan
ameisenbär
Beiträge: 154
Registriert: Freitag 1. Juni 2007, 15:30

Re: Gutachten

Beitrag von ameisenbär »

jonathan hat geschrieben:
ameisenbär hat geschrieben:Hi Jonathan


was möchtest Du denn wissen?
Ich habe nur ein Gutachten das ich Urteilsfähig bin, aber eben allgemein.
Hatte ich wegem meinem Patiententestament anfertigen lassen.

Gruß
ameisenbär
Hallo Ameisenbär,

ist das durch eine Vorlage von DIGNITAS entstanden oder hat sich Dein Arzt den Infalt selbst vorgegeben? Es geht ja schließlich nach dem Urteil des Gerichts darum, einem Schweizer Arzt die Verschreibung zu ermöglichen, nachdem die klare und bewusste Entscheidungsfähigkeit des Betreffenden sicher geklärt ist.

Gruß
jonathan
Nein soweit bin ich noch nicht, das Gutachten was ich habe,
ist einfach nur ein Gutachten für die Patientenverfügung, denn auch dort gehts um Urteilsfähigkeit.

Gruß
ameisenbär
Gesperrt