Schmerzpatient

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Beitrag von Anonymous »

Hallo,

kann ich davon ausgehen, dass ich selbst entscheiden kann, inwiefern ich durch meine Krankheit eingeschränkt bin? Deshalb verstehe ich nicht , dass da noch was geprüft werden muss.

Wurde bei Ihnen schon einem Fibromyalgie / Borreliosepatienten beigestanden?

Grüsse S.
Ludwig A. Minelli
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Beitrag von Ludwig A. Minelli »

Das Schweizerische Bundesgericht hat mit Urteil vom 3. November 2006 erklärt, das Recht eines Menschen, selbst über Art und Zeitpunkt seines Todes zu entscheiden, sei Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts. Dieses wird durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt.

Damit ist erstmals von einem nationalen Höchstgericht das Recht auf Suizid anerkannt worden.

Nun muss noch erstritten werden, dass es auch ein Recht auf Beihilfe zum Suizid gibt. Weshalb? Weil von 50 Suizidversuchen deren 49 scheitern, oft mit schwerwiegenden Folgen für die Person selbst, aber oft auch für andere Personen. Ein Recht, das mit einem derartigen Risiko verbunden ist, ist weder praktisch noch effizient. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordert aber, dass die in der Menschenrechtskonvention enthaltenen Rechte praktisch und effizient sein müssen.

Es kann somit eigentlich nicht mehr darauf ankommen, ob jemand eine Krankheit hat, die von Drittpersonen als mehr oder weniger schwer wahrgenommen wird. Es kann nur noch auf den Willen der Person selbst ankommen.

Gleichzeitig verlangt natürlich der Grundsatz, dass Leben wertvoll ist, dass eine solche Hilfe nicht ohne gründliche Prüfung erfolgt: Man möchte sicher sein, dass der Sterbewunsch konstant ist und nicht etwa einer zufälligen Situation entspringt, die sich durchaus zum Besseren ändern könnte.

Das ist der Grund, weshalb das Schweizerische Bundesgericht auch erklärt hat, nur ein Arzt sei berechtigt, das für das Medikament notwendige Rezept auszustellen.

Da wir über keine statistischen Angaben bezüglich der vorhanden gewesenen Diagnosen verfügen, können wir die Frage, ob schon einem Fibromyalgie/Borreliosepatienten beigestanden worden sei, leider nicht beantworten.
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