fragen zu dignitas

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hansi01
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Registriert: Donnerstag 15. März 2012, 08:49

fragen zu dignitas

Beitrag von hansi01 »

Hi mein Name ist Hans und ich hoffe, das ich meine Fragen ins richtige Unterforum schreibe.

Ich soll für die Schule ein paar Fragen über Dignitas ausarbeiten und es wäre toll wenn diese hier beantwortet werden könnten.

1) Was passiert wenn der Patient nicht fähig ist, das Medikament zu nehmen?
2) Wird Dignitas von der schweizer Gesellschaft akzeptiert?
3) Welche möglichen Konsequenzen können nach dem Tod des Patienten auftreten?

Vielen Dank schon im Voraus
und mfG Hansi
Chron
Beiträge: 642
Registriert: Samstag 10. Juli 2010, 20:56

Re: fragen zu dignitas

Beitrag von Chron »

Ich denke, dass du dir die Fragen über die Hauptseite von Dignitas (http://www.dignitas.ch) und deren Verzweigungen vielleicht besser/aktueller beantworten (lassen) kannst als im Forum.
Vielleicht mag ja auch jemand von Dignitas hier offiziell antworten.

Ich hatte mit Exit, bei der/dem (Organisation/Verein) ich lange Mitglied war, sterben wollen, und als das nicht klappte (weil "m"ein "Haus"-Arzt zwar versprach, deren Formular auszufüllen, es aber nie tat, und Exit dann nicht mehr weiterhelfen wollte und das dem Arzt allenfalls mit juristischen Mitteln abverlangen wollte, und auch keinen andern Arzt vermitteln wollte, der das getan hätte), habe ich mich über Dignitas informiert (und bin so zum Forum gekommen), aber da war es dasselbe oder noch schlimmer/schwieriger (Formularzeug, Kosten), also habe ich mich nicht als Mitglied und Sterbewilliger auch noch bei Dignitas gemeldet. Also ohne Gewähr, als Laie/Sterbewilliger:

1) Er kann es in Wasser aufgelöst schlucken oder über eine Infusion, Magensonde o. Ä. bekommen, die er zuletzt selber aufdrehen muss. Geht beides nicht und findet man auch keine andere technische Möglichkeit (was wohl eher nicht Dignitas leisten würde, aber ich denke da an irgendwelche Roboter oder so, die man z. B. mit der Zunge bedienen könnte, "Knöpfchen drücken" oder so; Tetraplegiker haben ja div. Geräte mit denen sie noch was tun können, auch wenn sie sonst kaum noch was bewegen können), wie der Sterbewillige die letzte, eigentliche Zum-Tod-Handlung selbst ausführen kann, dann ist Sterbehilfe verboten/strafbar (ausser in NL, Belgien und einem Staat der USA); das wäre dann aktive Sterbehilfe / "Tötung auf Verlangen", d. h. da kann und darf Dignitas dann nicht mehr helfen.

2) Sterbehilfe generell bzw. mehrheitlich Ja; eine gesetzliche Regelung mit Verbot von Sterbehilfeorganisationen wurde bei einer Abstimmung im Kanton Zürich sogar wuchtig abgelehnt.
Dignitas ist aber eher nicht so beliebt/angesehen, wegen "Sterbetourismus" (Exit hingegen hilft grundsätzlich nur bzw. höchstens Schweizern oder zumindest in der Schweiz Wohnenden oder so ähnlich), so in der Art "man setzt sich in D ins Auto, fährt auf einen CH-Parkplatz und bekommt dort das Sterbemittel", das wird auch als würdelos empfunden. Wobei solche Vereinfachungen aber nicht stimmen (dem Tod geht ja eben ein langer Formular"krieg" voraus und ausserdem geht es nur den Sterbenden was an, wo er stirbt, und das kann doch auch ein Parkplatz sein, meine ich), aber irgendwie steht die Schweiz einfach politisch/offiziell nicht dazu, dass die meisten Leute eben doch FÜR Sterbehilfe sind (und man damit ja einen neuen Touristenzweig aufmachen könnte, mit Sterbehäusern oder so, denke ich - mir ist nicht ganz klar, wer gegen "Sterbetourismus" ist und wer das Wort überhaupt in Umlauf gebracht hat. Evtl. Boulevard-Zeitungen o. Ä. - mit vielleicht katholischem Redaktor oder was weiss ich).

3) Es ist juristisch/behördlich ein aussergewöhnlicher/unnatürlicher Todesfall, da kommt dann noch die Polizei, um klarzustellen, es war Selbst-Mord und nicht Mord (oder "Tötung auf Verlangen").
Inwiefern die Bekanntschaft/Verwandschaft und/oder Versicherungen des Sterbenden/Gestorbenen den "Dignitas-Tod" gut finden oder nicht, als freiwilligen guten Tod oder als religiös verbotenen schlechten Selbst-Mord mit Assistenz, als Feigheit des Toten oder was auch immer im negativen Sinn empfinden/äussern (Todesanzeigen, Erbschaften/Lebensversicherungen, Bestattung usw.), ist vermutlich je nach Sterbendem/Totem und seinem (Ex-)Umfeld verschieden, und hängt ja kaum von Dignitas ab.
Werweiss

Re: fragen zu dignitas

Beitrag von Werweiss »

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Zuletzt geändert von Werweiss am Donnerstag 5. April 2012, 00:58, insgesamt 1-mal geändert.
Chron
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Re: fragen zu dignitas

Beitrag von Chron »

Werweiss hat geschrieben:Kleine Korrektur: In Zürich ging es bei der Abstimmung nicht um die Abschaffung der Beihilfe zum Suizid, sondern lediglich um ein Verbot des Sterbetourismus. Die Annahme hätte bedeutet, dass nur Personen mit mindestens einjährigem Wohnsitz im Kanton Zürich Beihilfe zum Suizid hätten erhalten können.
Was du nicht alles "weisst" ...


http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2011/05/13/Schweiz/Abstimmungen-15.-Mai/Sterbehilfe-bleibt-im-Kanton-Zuerich-erlaubt hat geschrieben:
Die Sterbehilfe bleibt im Kanton Zürich erlaubt – auch für Ausländer. Die Stimmberechtigten haben zwei EDU-Initiativen bachab geschickt. Die eine zielte auf ein schweizweites Verbot der Sterbehilfe, die andere wollte dem Sterbetourismus einen Riegel schieben.
Werweiss

Re: fragen zu dignitas

Beitrag von Werweiss »

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