Rechtslage bei Suizidbegleitung in anderen Ländern

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Neverendingwar

Rechtslage bei Suizidbegleitung in anderen Ländern

Beitrag von Neverendingwar »

Hallo an Alle,

Weiß jemand, wie die Rechtslage bei Suizidbegleitung in Finnland ist?

Gruß,

Neverendingwar
Nachtmahr
Beiträge: 309
Registriert: Samstag 2. April 2011, 19:00

Re: Rechtslage bei Suizidbegleitung in anderen Ländern

Beitrag von Nachtmahr »

Das kommt wohl ganz darauf an, ob es sich um aktive, oder passive Suizidbegleitung handelt und vor allem unter welchen Vorraussetzungen, also ob es sich um einen körperlich unheilbar erkrankten Menschen handelt, oder um einen psychisch kranken Menschen, denn mit der Suizidbegleitung bei psychisch kranken Personen tuen sich so ziemlich alle Länder schwer. Ausnahme ist da Belgien, wo unter bestimmten Vorraussetzungen Suizidbegleitung durch einen Arzt auch bei psychisch kranken Personen möglich ist, allerdings nur für Staatsbürger.
In der Schweiz ist die Freitodbegleitung bei psychisch erkrankten Personen zwar nicht explizit verboten, allerdings nehmen die Organisationen davon Abstand, da die Rechtslage hier noch nicht eindeutig genug ist, um eine Freitodbegleitung juristisch gefahrlos durchzuführen.
Und was die Sache mit der Staatsbürgerschaft angeht ist die Schweiz meines Wissens nach das einzige Land, welches auch Nichtschweizern Zugang zur Suizidbegleitung ermöglicht.
Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es in Finnland, oder Frankreich legal wäre, denn ich denke ich habe richtig verstanden, dass es dabei um dich geht und da du weder Finnin, noch Französin bist würde wohl schon die Staatsbürgerschaft ein Problem darstellen, abgesehen von den Gründen, aus denen Suizid begangen werden soll.
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