Götter in Weiß
Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator
Götter in Weiß
In Deutschland bestimmt weiterhin der Arzt über den Willen des Patienten.
http://www.tagesschau.de/inland/sterbehilfe134.html
Sterben, wann er will, darf der Patient jedenfalls nicht – und auf ärztliche Hilfe dabei darf er schon gar nicht rechnen.
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Sterben, wann er will, darf der Patient jedenfalls nicht – und auf ärztliche Hilfe dabei darf er schon gar nicht rechnen.
Re: Götter in Weiß
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Zuletzt geändert von Touched am Mittwoch 8. Juni 2011, 00:13, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Götter in Weiß
Und ich hab tatsächlich mal geglaubt das Ärzte für den Patienten da zu sein haben.
Nein im Ernst: Das ist rechtlich natürlich nicht relevant.
Nein im Ernst: Das ist rechtlich natürlich nicht relevant.
Re: Götter in Weiß
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Die Patienten können Flüssigkeitszufuhr und Ernährung nicht verweigern, da diese nicht als medizinische Behandlung, sondern als lebenserhaltende Maßnahmen betrachtet werden.
http://www.stol.it/Artikel/Politik-im-U ... verfuegung
Die Patienten können Flüssigkeitszufuhr und Ernährung nicht verweigern, da diese nicht als medizinische Behandlung, sondern als lebenserhaltende Maßnahmen betrachtet werden.
http://www.stol.it/Artikel/Politik-im-U ... verfuegung
Re: Götter in Weiß
Das mag im Krankenhaus gelten. Es zwingt dich aber niemand dazu, im Krankenhaus zu sterben, so du das denn beabsichtigst. Da lassen sich andere Orte finden, wo man dich nicht zwangsernährt.asher hat geschrieben: Die Patienten können Flüssigkeitszufuhr und Ernährung nicht verweigern, da diese nicht als medizinische Behandlung, sondern als lebenserhaltende Maßnahmen betrachtet werden.
Re: Götter in Weiß
Es sei denn man fährt dich dahin, weil du nicht sagen kannst das du das nicht willst.Thanatos hat geschrieben:Das mag im Krankenhaus gelten. Es zwingt dich aber niemand dazu, im Krankenhaus zu sterben, so du das denn beabsichtigst. Da lassen sich andere Orte finden, wo man dich nicht zwangsernährt.
Re: Götter in Weiß
Ich schaute gerade noch einmal in meine Patientenverfügung. Sowohl künstliche Ernährung als auch Flüssigkeitsgabe (außer als Palliativmaßnahme) lehne ich ab. Das steht schon als Vordruck drin, ist also kein zweifelhafter Zusatz von mir. Da diese Verfügung verbindlich ist, ist die Zwangsernährungsfrage bei mir nichtig.Maik Schmidt hat geschrieben:Es sei denn man fährt dich dahin, weil du nicht sagen kannst das du das nicht willst.Thanatos hat geschrieben:Das mag im Krankenhaus gelten. Es zwingt dich aber niemand dazu, im Krankenhaus zu sterben, so du das denn beabsichtigst. Da lassen sich andere Orte finden, wo man dich nicht zwangsernährt.
Selbst wenn der von dir konstruierte Fall bei mir eintreten sollte, dass man mich ins Krankenhaus fährt, ohne dass ich mich dagegen wehren kann, so wird man mich dort mit Sicherheit nicht lange behalten. Die mögen nämlich keine Leute, die sich nicht behandeln lassen wollen.
Re: Götter in Weiß
Ich könnte wetten das sie dir nichts oral zu trinken geben, aber sie hängen dich an Infusionen.
PEG Sonde kann man dir nicht legen.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine oder mehrere medizinische Behandlung(en) ablehnt. Solch eine Willenserklärung können Personen abgeben, die an einer Krankheit erkrankt sind oder auch noch nicht erkrankt sind. Mit einer Patientenverfügung können nur bestimmte (konkret genannte) medizinische Behandlungen abgelehnt werden. Die Grundversorgung mit Nahrung und Flüssigkeit ist Teil der Pflege und kann nicht abgelehnt werden. Das Setzen von PEG Sonden (und damit das Verhindern der Zuführung von Nahrung und Flüssigkeit) kann abgelehnt werden, da für das Setzen einer PEG Sonde ein medizinischer Eingriff die Voraussetzung ist.
PEG Sonde kann man dir nicht legen.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine oder mehrere medizinische Behandlung(en) ablehnt. Solch eine Willenserklärung können Personen abgeben, die an einer Krankheit erkrankt sind oder auch noch nicht erkrankt sind. Mit einer Patientenverfügung können nur bestimmte (konkret genannte) medizinische Behandlungen abgelehnt werden. Die Grundversorgung mit Nahrung und Flüssigkeit ist Teil der Pflege und kann nicht abgelehnt werden. Das Setzen von PEG Sonden (und damit das Verhindern der Zuführung von Nahrung und Flüssigkeit) kann abgelehnt werden, da für das Setzen einer PEG Sonde ein medizinischer Eingriff die Voraussetzung ist.
Zuletzt geändert von Rasiel am Mittwoch 13. Juli 2011, 19:37, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Götter in Weiß
Glücklicher Weise ist der Artikel von Italien wenn ich mich nicht verlesen habe.
Hier kann man sich nicht nur Behandlungen sondern auch lebenserhaltende Maßnahmen verbeten.
Hier kann man sich nicht nur Behandlungen sondern auch lebenserhaltende Maßnahmen verbeten.
Re: Götter in Weiß
Vorausgesetzt dass es sich bei der Infusion um keine palliativmedizinische Indikation zur Beschwerdelinderung handelt (, die ich ja nicht ablehne), wird der verantwortliche Arzt Schwierigkeiten bekommen, wenn er mich dennoch an eine Infusion hängt.Rasiel hat geschrieben:Ich könnte wetten das sie dir nichts oral zu trinken geben, aber sie hängen dich an Infusionen.
Wie dem auch sei, es kann ja nicht lange dauern, selbst wenn ich an eine Flasche gehängt werde, denn jemand, der sich nicht behandeln lässt, wird von Krankenhäusern so schnell wie möglich abgeschoben; wenn nicht nach Hause, so in ein Pflegeheim. Und dort habe ich die besten Möglichkeiten, in Ruhe sterben zu dürfen, denn dafür habe ich meine Leute, falls ich mich selbst nicht mehr wehren kann.
Beste Grüße,
Thanatos
Re: Götter in Weiß
Die lassen dich zwar verrecken weil heute überall gespart wird, aber ist es das was du gemeint hast?
Re: Götter in Weiß
Noch einmal zum Mitschreiben: Wenn man mich gegen meinen Willen ins Krankenhaus einlieferte – weil ich vielleicht so daneben bin, dass ich mich nicht mal mehr verbal dagegen wehren kann -, und dort noch gegen meinen Willen und gegen das, was in meiner Patientenverfügung steht, an eine Flasche hängte, könnte ich zwar noch eine Weile leben. Dass sie aber im Krankenhaus ohne Einverständnis eine Therapie einleiteten – Kochsalzinfusionen zur Lebenserhaltung zählen nicht als Therapie -, so etwas geschieht heute gewiss nicht mehr.Maik Schmidt hat geschrieben:Die lassen dich zwar verrecken weil heute überall gespart wird, aber ist es das was du gemeint hast?
Fazit: Ich werde nicht behandelt, kann aber dank Infusion noch eine Weile weiter vor mich hin vegetieren. Ich bin dann auf dem gleichen Stand wie ein „Austherapierter“. Genau wie Letzterer würde ich also nach Hause geschickt oder in ein Pflegeheim gesteckt.
Sie ließen mich nicht verrecken, sondern würden vorher versuchen, mich los zu werden.
Im Krankenhaus verrecken darfst du bei einer Therapie oder Operation, aber nicht wenn du austherapiert bist oder dich nicht behandeln lassen willst. Dann fliegst du vorher raus!
Re: Götter in Weiß
Mein letzter Beitrag bezog sich darauf:
so in ein Pflegeheim. Und dort habe ich die besten Möglichkeiten, in Ruhe sterben zu dürfen
Re: Götter in Weiß
Man wird als Austherapierter oder Nicht-Behandlungswilliger ins Pflegeheim abgeschoben, wenn eine Abschiebung nach Hause nicht möglich ist. Da ich mich in diesem Metier auskenne, weiß ich, wie man im Pflegeheim – noch idealer wäre allerdings ein Hospiz - Zwangsmaßnahmen oder etwa eine Wiedereinlieferung ins Krankenhaus vermeidet, wenn man die richtigen Leute an seiner Seite hat. Kurz: Man kann dort in Würde sterben, wenn man vorgesorgt hat.Maik Schmidt hat geschrieben:Mein letzter Beitrag bezog sich darauf:
so in ein Pflegeheim. Und dort habe ich die besten Möglichkeiten, in Ruhe sterben zu dürfen