Wer zahlt Kosten bei Schienensuizid

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Sunny_Melon
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Registriert: Freitag 6. Mai 2011, 21:44

Wer zahlt Kosten bei Schienensuizid

Beitrag von Sunny_Melon »

Ich habe gerade ein paar Beiträge gelesen und dabei bin ich immer mal wieder auf das Thema Schienensuizid gekommen. Für mich selbst käme das nicht in Frage, aber offenbar ist es ja die sicherste und eine der beliebtesten Methoden. Aber wie ist das mit den ganzen dadurch verursachten Kosten? Manche sagen die müssen die Hinterbliebenen bezahlen, andere sagen das wird von SBB, etc. übernommen, da diese den Hinterbliebenen nicht noch mehr leid zufügungen wollen. Weiss jemand wie es tatsächlich ist? Interessiert mich einfach...
Rasiel
Beiträge: 1380
Registriert: Freitag 26. November 2010, 14:23

Re: Wer zahlt Kosten bei Schienensuizid

Beitrag von Rasiel »

Also übernommen wird das schon gar nicht und das Leid der Angehörigen rückt erstmal in Hintergrund.

Es gibt Haftpflichtversicherungen die das bezahlen, neue Verträge schließen das allerdings jetzt aus.

Also müssten die Angehörige ran, es sei denn sie schlagen das Erbe aus !!!!!
Meist muss aber ein Anwalt eingeschaltet werden, weil die lassen nicht so schnell locker, vor allem nicht wenn der Suizidale unter 18 Jahren war.

Aber ich möchte nicht ins Detail gehen, wurde hier schon alles geschrieben.
blanc (aka rosé)
Beiträge: 98
Registriert: Montag 14. März 2011, 13:05

Re: Wer zahlt Kosten bei Schienensuizid

Beitrag von blanc (aka rosé) »

da muss ich mal ganz blöd fragen: wie ist das bei leuten die keinen kontakt mehr zu ihrer familie haben?
zweite frage: und wie ist das, wenn man eine psychiatrische diagnose hat? dann ist man doch (beim suizid nach einhelliger meinung doch sowieso) "verrückt". da kann doch die familie nix für. und verhindern kann die familie es ja nicht immer, selbst wenn sie noch so fürsorglich ist.
Rasiel
Beiträge: 1380
Registriert: Freitag 26. November 2010, 14:23

Re: Wer zahlt Kosten bei Schienensuizid

Beitrag von Rasiel »

blanc (aka rosé) hat geschrieben:da muss ich mal ganz blöd fragen: wie ist das bei leuten die keinen kontakt mehr zu ihrer familie haben?
zweite frage: und wie ist das, wenn man eine psychiatrische diagnose hat? dann ist man doch (beim suizid nach einhelliger meinung doch sowieso) "verrückt". da kann doch die familie nix für. und verhindern kann die familie es ja nicht immer, selbst wenn sie noch so fürsorglich ist.
Ja wenn man eine psychatrische Vorgeschichte hat ist das nur zum Vorteil !
Dann nämlich kann man auf unzurechnungsfähig machen !
Trotzdem ist es für Angehörige erst mal sehr schwer sich dagegen zu wehren, weil diese Rechnungen zu Anfang des Trauerweges ins Haus flattern.
Seelenschmerz
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Registriert: Montag 28. Dezember 2009, 16:35

Re: Wer zahlt Kosten bei Schienensuizid

Beitrag von Seelenschmerz »

Jetzt hat lt. Spiegel Online ein Lokführer bzw. seine Frau die Angehörigen eines "Schienenselbstmörders" verklagt, auf 15.000 Euro Schmerzensgeld..
Rasiel
Beiträge: 1380
Registriert: Freitag 26. November 2010, 14:23

Re: Wer zahlt Kosten bei Schienensuizid

Beitrag von Rasiel »

http://www.nordbayern.de/ressorts/poliz ... -1.1386238


Also ich finde das ist der Hammer !
Atheist
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Registriert: Mittwoch 27. Juli 2011, 08:36

Re: Wer zahlt Kosten bei Schienensuizid

Beitrag von Atheist »

..
Zuletzt geändert von Atheist am Freitag 16. September 2011, 14:09, insgesamt 2-mal geändert.
Seelenschmerz
Beiträge: 401
Registriert: Montag 28. Dezember 2009, 16:35

Re: Wer zahlt Kosten bei Schienensuizid

Beitrag von Seelenschmerz »

Es soll wohl auf einen Vergleich hinauslaufen..

Aber ganz schön weit hergeholt, dass jetzt Schadenersatz von Angehörigen verlangt werden kann.

Jemand, der sich vor den Zug wirft, sieht nur noch diese eine Möglichkeit und ist ev. gar nicht schuldfähig.

Dann muss der Staat eben auch die Möglichkeit von Sterbehilfe legalisieren, sonst ist man ja gezwungen, andere zu traumatisieren. Spätestens, wenn die Leiche gefunden wird.
Nick?ohnemich

Re: Wer zahlt Kosten bei Schienensuizid

Beitrag von Nick?ohnemich »

Seelenschmerz hat geschrieben:
Aber ganz schön weit hergeholt, dass jetzt Schadenersatz von Angehörigen verlangt werden kann.
Ich würde das als absurden Versuch werten, die Menschen von dieser Art
des Suizids abzuhalten.
Rasiel
Beiträge: 1380
Registriert: Freitag 26. November 2010, 14:23

Re: Wer zahlt Kosten bei Schienensuizid

Beitrag von Rasiel »

Nick?ohnemich hat geschrieben:
Seelenschmerz hat geschrieben:
Aber ganz schön weit hergeholt, dass jetzt Schadenersatz von Angehörigen verlangt werden kann.
Ich würde das als absurden Versuch werten, die Menschen von dieser Art
des Suizids abzuhalten.

Nein hier geht es um Kohle.
Was mir nicht in Kopf geht, das der Lokführer damit durchkommt.
In diesem Fall war es so, das der Lokführer den eigentlichen Zusammenprall als einen Wildunfall sah, erst der entgegenkommende Zug entdeckte die Leiche.
Jetzt frag ich mich, warum er ein Traume hat, wenn er doch erstmal an einen Wildunfall dachte.

Und hat der andere Zugführer der letztendllich den Leichnam sah, hat er auch ein Traume ?
Und was ist mit den anderen Lokführer, bekommen die dann auch ein Traume für die zurückliegenden Suizide.

Das sich die Parteien aussergerichtlich einigen, zeigt mir, das die Chancen für den Lokführer gut stehen.

Für einen solchen Fall sollte die Bahn versichert sein.
paddy
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Registriert: Dienstag 10. August 2010, 20:12

Re: Wer zahlt Kosten bei Schienensuizid

Beitrag von paddy »

ich denke nicht das ein vergleich etwas über die chancen bei einem richtigen urteil aussagt...es spiegelt nur unsere justiz wieder...viele richter wollen gar keine urteile mehr fällen...es kommt fast immer zu vergleichen wenn es um geld geht...
Balduin
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Re: Wer zahlt Kosten bei Schienensuizid

Beitrag von Balduin »

Thorsten3210
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Re: Wer zahlt Kosten bei Schienensuizid

Beitrag von Thorsten3210 »

Es ist wirklich nicht zu glauben, wie die Bahn an Hinterbliebene herantritt, die den Verlust ihres Kindes zu verschmerzen haben. Diese Respektlosigkeit erinnert mich an den Tokioter Bahnhof (3 Mio Passagiere täglich). Die haben es glatt fertiggebacht, ein Warnschild mit der Aufschrift «Bitte springen Sie nicht in der Hauptverkehrszeit» anzubringen. (Musste angesichts massiver Proteste entfernt werden).
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