Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?

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Andi_88

Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?

Beitrag von Andi_88 »

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mortal

Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?

Beitrag von mortal »

Aus pers. Gründen gelöscht.
Zuletzt geändert von mortal am Dienstag 12. April 2011, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
Rasiel
Beiträge: 1380
Registriert: Freitag 26. November 2010, 14:23

Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?

Beitrag von Rasiel »

Feuerwehreinsatz wird es nicht geben warum auch, es sei denn du zündest die Wohnung an.
Also nur die Polizei, die ist kostenlos.
Einzig bleibt die Tür. Die zahlt der Wohnungsinhaber.
Träumerin
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Registriert: Sonntag 18. Januar 2009, 19:06
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Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?

Beitrag von Träumerin »

Und die Beerdigung!
Rasiel
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Registriert: Freitag 26. November 2010, 14:23

Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?

Beitrag von Rasiel »

Die Angehörigen oder Erben.
Wenn jemand Hartz bekommen hat dann können Eltern mit geringem Einkommen eine Zuschuß beantragen.
Scotti
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Registriert: Donnerstag 3. Juni 2010, 10:34

Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?

Beitrag von Scotti »

Es gibt einen blöden, aber leider auch sehr wahren Spruch dazu:
Wer bezahlt das Sterben???Die Erben!!!
So einfach ist das.. produzierst du Kosten durch einen Brand, oder Verspätungen und Schäden bei einem Schienentod, wird deine Familie automatisch regresspflichtig und bevor ichs vergesse, das zahlt KEINE Haftpflicht!!!!!!!
Also noch mal, wer sich Gedanken über Angehörige macht und so wenig Leid wie möglich verursachen will (sorry, aber ich weiß keinen andere Formulierung dafür), der sollte die Finger von den Schienen lassen, bzw. dafür sorgen, dass das Haus
nicht abfackelt.....
paddy
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Registriert: Dienstag 10. August 2010, 20:12

Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?

Beitrag von paddy »

Aber können Angehörige ein Erbe und nicht ausschlagen? Damit müsste doch alle Kosten zulasten des Staates gehen...oder seh ich das falsch?
Scotti
Beiträge: 917
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Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?

Beitrag von Scotti »

Selbstverständlich können Angehörige das Erbe ausschlagen, das ist insbesondere dann ratsam, wenn hohe, nicht geregelte Schulden vorliegen, respektive die Erbmasse nicht ausreicht, um die Schulden zu deckeln.
In so einem Falle gingen dann alle Kosten zu Lasten des Staates, respektive der Allgemeinheit.
paddy
Beiträge: 135
Registriert: Dienstag 10. August 2010, 20:12

Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?

Beitrag von paddy »

Ja so kenne ich das auch...daher gibt es wohl keinerlei Kosten die auf Hinterbliebene zu kommen...wenn Sie das Erbe ausschlagen...
Scotti
Beiträge: 917
Registriert: Donnerstag 3. Juni 2010, 10:34

Re: Koennen Angehorige fuer Schaeden haftbar gemacht werden?

Beitrag von Scotti »

Wie gesagt, damit fällt aber auch alles an weltlichem Besitz dem Staat zu, d.h. Möbel, Geld, Vermögen jedweder form, vorhandene Lebensversicherungen bei denen der Verstorbene Versicherungsnehmer war, usw.
Noch mal... wenn man ein Erbe ausschlägt, verzichtet man auf ALLES was der Verstorbene gehabt hat, darum sollte in so einem Fall immer genau abgewogen werden, ob es sinnvoll ist, oder nicht.
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