Rechtmässigkeit von Gutachten
Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator
Rechtmässigkeit von Gutachten
Ist vielleicht jemand hier der mir sagen kann wo die Rechtmässigkeit und Verbindlichkeit von Gutachten geregelt ist?
Dignitas verweigert die Akzeptanz eines Gutachtens das vom Amtsgericht meiner Heimatstadt akzeptiert wurde.
Dignitas verweigert die Akzeptanz eines Gutachtens das vom Amtsgericht meiner Heimatstadt akzeptiert wurde.
Re: Rechtmässigkeit von Gutachten
Das heisst ich will wissen wo steht wann und wie es sicher ist.Touched hat geschrieben:Du hast nach der Verbindlichkeit gefragt.
Re: Rechtmässigkeit von Gutachten
Hat dir Dignitas keine Begründung zukommen lassen bei der Ablehnung ?
Ich glaube nicht das dir jemand diese Frage hier zuverlässig beantworten kann.
Und selbst wenn, muss es Dignitas nicht anerkennen
Im Prinzip ist Dignitas eine Dienstleistungsfirma ( was für ein Wort) die ohne weiteres auch ablehnen kann.
Ich glaube nicht das dir jemand diese Frage hier zuverlässig beantworten kann.
Und selbst wenn, muss es Dignitas nicht anerkennen
Im Prinzip ist Dignitas eine Dienstleistungsfirma ( was für ein Wort) die ohne weiteres auch ablehnen kann.
Re: Rechtmässigkeit von Gutachten
Natürlich kam es vom Psychiater.Touched hat geschrieben:Ein psychiatrisches Gutachten wird niemals eine absolut sichere Sache sein, es sei denn, es kommt vom Psychiater des Vertrauens.
Aber da ich nicht genau weiß, worum es eigentlich ging, höre ich jetzt auf zu antworten.
Von wem denn sonst?
Und Dignitas hat nicht gesagt: wir haben keinen Bock zu helfen", sondern auf die Gefahr eines Prozesses verwiesen.
Das halte ich für unbegründet, eben weil es bereits von der Justiz akzeptiert wurde, aber dann benötige ich eben noch mehr.
Und mit der Frage nach dem mehr beschäftigt sich der Eingangsbeitrag.
Re: Rechtmässigkeit von Gutachten
Es gibt keine verbindliche Regelung zu Gutachten, die Länderübergreifend geregelt ist.
Was vor einem Amtsarzt in der BRD Bestand hat, muss nicht zwangsläufig in anderen Ländern der EU, oder den USA Bestand haben.
Einzig ein Auslieferungsgutachten, im Falle einer Strafverfolgung wäre Rechtsverbindlich, aber selbst da kann jedes Land, so es erforderlich ist, einen eigenen Gutachter bestellen.
Was vor einem Amtsarzt in der BRD Bestand hat, muss nicht zwangsläufig in anderen Ländern der EU, oder den USA Bestand haben.
Einzig ein Auslieferungsgutachten, im Falle einer Strafverfolgung wäre Rechtsverbindlich, aber selbst da kann jedes Land, so es erforderlich ist, einen eigenen Gutachter bestellen.
Re: Rechtmässigkeit von Gutachten
Das heisst die Schweiz entscheidet nach Laune?Scotti hat geschrieben:Es gibt keine verbindliche Regelung zu Gutachten, die Länderübergreifend geregelt ist.
Was vor einem Amtsarzt in der BRD Bestand hat, muss nicht zwangsläufig in anderen Ländern der EU, oder den USA Bestand haben.
Einzig ein Auslieferungsgutachten, im Falle einer Strafverfolgung wäre Rechtsverbindlich, aber selbst da kann jedes Land, so es erforderlich ist, einen eigenen Gutachter bestellen.
Glaub ich nicht.
Re: Rechtmässigkeit von Gutachten
Trifft zu!Touched hat geschrieben:Ich sprach von einem Psychiater des Vertrauens, womit ich z. B. einen Psychiater gemeint habe, der vom Gericht beauftragt wurde.Maik Schmidt hat geschrieben:Natürlich kam es vom Psychiater.
Von wem denn sonst?
Und als Erklärung kam wie schon gesagt nur die Prozessgefahr.
Re: Rechtmässigkeit von Gutachten
Vielleicht hatte ich einen Grund es zu vernachlässigen?Touched hat geschrieben:Wenn Dignitas abgelehnt hat, weil die Angelegenheit für sie zu "gefährlich" ist, dann hatten sie mit Sicherheit einen guten Grund dafür, auch wenn du es für unbegründet hältst. Frag Dignitas, oder falls sie's dir erklärt haben und du verstehst es nicht, frag einen Rechtsanwalt. Hier kann dir mit Sicherheit keiner weiterhelfen, ohne die Schreiben gesehen zu haben.
![Wink ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Natürlich laufen andere Maßnahmen parallel zu diesem Forum.
Re: Rechtmässigkeit von Gutachten
Ich hoffe touched hat nicht alle abgeschreckt.
Es kann ja nicht sein das es da keine Rechtssicherheit gibt.
Und wenn es keine Regeln gibt, kann es auch keine Anklage geben.
Es kann ja nicht sein das es da keine Rechtssicherheit gibt.
Und wenn es keine Regeln gibt, kann es auch keine Anklage geben.
Re: Rechtmässigkeit von Gutachten
Stimmt das hatten wir geklärt:Touched hat geschrieben:Und ich dachte, wir hätten das per PN geklärt...
Wenn du mir das richtig beschrieben hast, ist es nicht so, dass das Gutachten angezweifelt wurde, sondern dass dir die Psychiaterin keine wirklich schwerwiegenden psychischen Störungen bescheinigt hat.
Mir ist nicht bekannt das es da einen "Katalog" gebe.
Und selbst wenn ich zu "gesund" wäre, spricht das doch noch weniger für einen Prozess.
Etwas Anderes wäre es, wenn Dignitas es missachten würde wenn ich unzurechnungsfähig bin.
Aber das Gegenteil ist der Fall.
Re: Rechtmässigkeit von Gutachten
Auch das hatten wir geklärt!
Nochmal meine Frage:
Was soll die Unkerei?
Art. 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches
(StGB) lautet:
«Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen
jemanden zum unzulässiges Wort verleitet
oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn
der unzulässiges Wort ausgeführt oder versucht
wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Dies heisst im Klartext: Wer ohne
selbstsüchtige Motive Beihilfe zum Suizid
leistet, kann nicht bestraft werden; er
handelt legal
------------------------
Freitodbegleitungen bei mentalen Erkrankungen
Wir teilen Ihnen mit, dass das Schweizerische Bundesgericht das Recht eines
Menschen, Art und Zeitpunkt der Beendigung seines eigenen Lebens zu
bestimmen, als europäisch garantiertes Grundrecht anerkannt hat. Gleichzeitig
gewährt das Schweizerische Bundesgericht grundsätzlich Psychischkranken
denselben Anspruch wie allen anderen Menschen, sofern sie urteilsfähig sind.
Das würde bedeuten: Auch Psychischkranke können ab sofort ein Gesuch um
Freitodbegleitung an DIGNITAS richten – vorausgesetzt, dass sie urteilsfähig sind
und im Sinne der Erwägungen des Bundesgerichts ein entsprechendes Gutachten
eines Facharztes der Psychiatrie vorlegen.
Nochmal meine Frage:
Was soll die Unkerei?
Art. 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches
(StGB) lautet:
«Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen
jemanden zum unzulässiges Wort verleitet
oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn
der unzulässiges Wort ausgeführt oder versucht
wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Dies heisst im Klartext: Wer ohne
selbstsüchtige Motive Beihilfe zum Suizid
leistet, kann nicht bestraft werden; er
handelt legal
------------------------
Freitodbegleitungen bei mentalen Erkrankungen
Wir teilen Ihnen mit, dass das Schweizerische Bundesgericht das Recht eines
Menschen, Art und Zeitpunkt der Beendigung seines eigenen Lebens zu
bestimmen, als europäisch garantiertes Grundrecht anerkannt hat. Gleichzeitig
gewährt das Schweizerische Bundesgericht grundsätzlich Psychischkranken
denselben Anspruch wie allen anderen Menschen, sofern sie urteilsfähig sind.
Das würde bedeuten: Auch Psychischkranke können ab sofort ein Gesuch um
Freitodbegleitung an DIGNITAS richten – vorausgesetzt, dass sie urteilsfähig sind
und im Sinne der Erwägungen des Bundesgerichts ein entsprechendes Gutachten
eines Facharztes der Psychiatrie vorlegen.
Re: Rechtmässigkeit von Gutachten
Der Text sagt aus das ein Gynäkologe nicht kompetent ist.
Aber ich war nicht beim Gynäkologen.
Nebenbei gesagt hab ich im Internet gelesen das der Gynäkologe seine Praxis dicht gemacht hat.
Der Text sagt aus das es unzulässig ist, generell Freitodbegleitung für psychisch Kranke zu verbieten.
Ich bin psychisch krank.
Darum kümmern mit welchen Ärzten Dignitas zusammenarbeitet kann ich mich nicht, das müssen die schon selbst tun.
Und ich habe Vertrauen das sie das auch tun. Etwas Anderes bleibt mir nämlich nicht übrig.
Damit steh ich sowieso auf wackligen Füssen. Was ich da gar nicht brauchen kann ist Gerede wieso das alles ja eh nicht klappen kann. Also unterstütz mich oder geh mir aus dem Weg. Ich danke dir für dein Verständnis.
Aber ich war nicht beim Gynäkologen.
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Nebenbei gesagt hab ich im Internet gelesen das der Gynäkologe seine Praxis dicht gemacht hat.
Der Text sagt aus das es unzulässig ist, generell Freitodbegleitung für psychisch Kranke zu verbieten.
Ich bin psychisch krank.
Darum kümmern mit welchen Ärzten Dignitas zusammenarbeitet kann ich mich nicht, das müssen die schon selbst tun.
Und ich habe Vertrauen das sie das auch tun. Etwas Anderes bleibt mir nämlich nicht übrig.
Damit steh ich sowieso auf wackligen Füssen. Was ich da gar nicht brauchen kann ist Gerede wieso das alles ja eh nicht klappen kann. Also unterstütz mich oder geh mir aus dem Weg. Ich danke dir für dein Verständnis.
Re: Rechtmässigkeit von Gutachten
Nochmal: "unerträglich" bezieht sich auf rein ethische und nicht auf gesetzliche Vorstellungen.Touched hat geschrieben:In dem Gutachten, das du da hast, steht im Wesentlichen drin, dass du nicht sehr emotionell bist, eine Vorstufe zur Depression hast und möglicherweise einen unterschwelligen Todeswunsch. Es ist nicht meine Schuld, dass das oberflächlich betrachtet nicht so aussieht, als müsse man dir zum Tod verhelfen, weil dein Dasein unerträglich ist.
Wenn du möchtest, dass ich diese Post entferne, lass es mich wissen.
Das ist nicht sehr emotional bin, spricht für meine Klarheit. Vielleicht auch für meine Misantrophie, aber auf jeden Fall dafür das ich weiss was ich tue.
Man kann gar nicht beurteilen ob ein Dasein unerträglich ist, wenn der Betroffene nicht gerade seinen Kopf unterm Arm trägt.Bei Sterbenskranken, Krebskranken,Bettlägerigen usw. glaubt man das beurteilen zu können.Aber ich sage die sterben sowieso, die benötigen keine Freitodhilfe mehr. Der Gesetzgeber sieht nun vor das auch psychisch Kranke sterben dürfen mit Hilfe. Wie willst du da beurteilen was unerträglich ist?Glaubst du du weisst alles über den Menschen weil du eine halbe Seite Diagnose gelesen hast? Nichts weisst du. Erst recht nicht wenn man klar genug ist eine Maske aufrecht erhalten zu können.
Und ich bestehe darauf das diese Maske respektiert wird.
Ich möchte nicht mit heruntergelassenen Hosen gehen.
Re: Rechtmässigkeit von Gutachten
Gut gemeint ist nicht automatisch gut.Touched hat geschrieben:Ich hab im September auch ein Gutachten gekriegt, das mir eine subdepressive Stimmung bescheinigt hat. Ich hab's durch den Reißwolf gejagt, weil mir klar war, dass ich damit keine Chancen auf Arbeitsunfähigkeitspension habe. Also erzähl mir nichts von dem Kampf um Anerkennung von psychischen Schwierigkeiten.
Wie dem auch sei, ich seh, du interpretierst meine gutgemeinten Erklärungsversuche als Feindlichkeit. Da kann ich wohl nichts dagegen tun. Viel Glück!
Und nur weil du wenig Hoffnung hast, müssen das nicht Andere auch haben.
Ich weiss über mich jedenfalls Bescheid.