Rechtslage

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Maik Schmidt

Rechtslage

Beitrag von Maik Schmidt »

Wer hat mal einen Link zu den entsprechenden Schweizer Gesetzen?
Ludwig A. Minelli
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Re: Rechtslage

Beitrag von Ludwig A. Minelli »

In der Schweiz gibt es kein Gesetz, welches die Kriterien aufführt, bei deren Vorhandensein Freitodhilfe zulässig oder unzulässig ist.

Die Rechtslage ist die Folgende:

1. Artikel 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches gibt die bundesrechtliche Grundlage für legalen begleiteten Suizid, solange keine "selbstsüchtigen Beweggründe" auf Seiten des Helfers vorhanden sind.
Link zu dem Artikel: http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a115.html

2. Das Schweizerische Bundesgericht hat in seinem Entscheid BGE 133 I 58 die Kriterien genannt, die dafür erfüllt sein müssen. Das ganze Urteil ist mit folgendem Link zu finden:
http://www.polyreg.ch/d/informationen/b ... _I_58.html

3. Man beachte für Fragen im Zusammenhang mit einer Freitodbegleitung von Personen mit psychischen Erkrankungen die Erwägungen des Gerichts unter Ziffer 6, besonders 6.3.5.

4. Regeln für die ärztliche Tätigkeit werden normalerweise nicht vom Staat, sondern von anderen Einrichtungen aufgestellt. In Deutschland ist es die Bundesärztekammer mit ihrer Muster-Berufsordnung, die dann - gelegentlich leicht verändert - in die Berufsordnungen der Länder-Ärztekammern übergeführt werden. In der Schweiz werden solche Regeln von der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) erarbeitet und dann von der Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) zu Berufsregeln erhoben. Der Link zu den "Richtlinien" der SAMW:
http://www.samw.ch/de/Ethik/Richtlinien ... inien.html
Will man dort eine bestimmte Richtlinie aufrufen , ist auf das Kürzel PDF (jeweils am Ende des Namens der Richtlinie) zu klicken.
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