Hier mal ein Link zur deutschen Übersetzung des belgischen Gesetzes zur Sterbehilfe:
http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/down. ... DF&id=1408
In Belgien ist es prinzipiell möglich auch die Todesspritze durch den Arzt zu verlangen, wenn man nur psychisch leidet. Dazu zwei Fragen:
1. Muss man erst die belgische Staatsbürgerschaft erlangen oder genügt es, wenn man Europäer ist und diese Dienstleistung in Anspruch nehmen will (Stichwort: Dienstleistungsfreheit)
2. Wie sieht es im Detail aus mit dem Nachweis, dass das psychische Leid dauerhaft und unlinderbar sein muss? Wird dieses Kriterium so hart gehandhabt, wie es im Gesetz steht oder kommen die Ärzte schnell zum Schluss, dass eine weitere Psychotherapie aussichtslos ist? Deutsche Ärzte würden solch ein Kriterium wohl eher so werten, dass es immer eine Therapiemöglichkeit gibt. Sind die belgischen Ärzte auch so verbissen oder sehen die das Kriterium "lockerer"?
Hierzu wären Erfahrungsberichte von Personen interessant, die das schon einmal versucht haben oder zumindest jemanden kennen, der das als Methode gewählt hat. Wer weiß, vielleicht gibt es eines Tages ein "Community-Treffen" in Belgien?
MfG,
sonnenfins
Ärztliche aktive Sterbehilfe in Belgien
Moderatoren: Ludwig A. Minelli, Mediator
-
- Beiträge: 17
- Registriert: Dienstag 31. August 2010, 19:54