BAFÖG-Rückzahlung nach Tod
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BAFÖG-Rückzahlung nach Tod
ich hatte vor gut zwei jahren mein studium abgeschlossen.
die rückzahlung dürfte ca. nächstes jahr beginnen.
wenn ich dieses jahr sterbe, müssen dann meine eltern das geld zurückzahlen? (habe weder frau noch kind)
danke
die rückzahlung dürfte ca. nächstes jahr beginnen.
wenn ich dieses jahr sterbe, müssen dann meine eltern das geld zurückzahlen? (habe weder frau noch kind)
danke
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Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod
Ja, Bafög-Schulden werden vererbt (leider).
Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod
Erbe ausschlagen?nurkurzfürnePN hat geschrieben:Ja, Bafög-Schulden werden vererbt (leider).
Oder zählt das dann als Unterhaltsschulden?
Schulden werden meines wissens nicht vererbt wenn das Erbe ausgeschlagen wird.
Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man diese Schulden begleichen muss, wenn man das Erbe ausschlägt. Erbe ablehnen gilt doch für alles?!
Die Erben müssen halt sehr genau prüfen, wie die Lage der verstorbenen Person ist, ehe sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Oder noch besser, der Erblasser hinterlässt eine persönliche Nachricht, so von der Art "auf keinen Fall das Erbe annehmen!"
Die Erben müssen halt sehr genau prüfen, wie die Lage der verstorbenen Person ist, ehe sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Oder noch besser, der Erblasser hinterlässt eine persönliche Nachricht, so von der Art "auf keinen Fall das Erbe annehmen!"
Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod
„Falls also jemand fragt, ob Ihr erben wollt, lasst bloß die Finger davon. Bei uns gibt es nichts mehr zu holen.“
http://wissen.spiegel.de/wissen/image/s ... humb=false
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Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod
"Mit der Energie, die sie in ihren Tod investierten, hätten sie ihre Probleme lösen können. "Balduin hat geschrieben:„Falls also jemand fragt, ob Ihr erben wollt, lasst bloß die Finger davon. Bei uns gibt es nichts mehr zu holen.“
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Das trifft bestimmt auf ziemlich viele hier im Forum zu...
Aber irgendwie find ich den Satz anmaßend.. hm...
Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod
Ja, den Satz finde ich auch unpassend. Da wird der Suizid nicht als Lösung anerkannt.
Es gibt ja diesen Satz "unzulässiges Wort ist keine Lösung".
NATÜRLICH ist er eine Lösung, für den Betreffenden, und zwar die ULTIMATIVE Lösung. Aber gleichzeitig auch eine einsame Entscheidung und sehr belastend für das soziale Umfeld. Man kann sie wohl auch irgendwie als egoistisch bezeichnen.
Es gibt ja diesen Satz "unzulässiges Wort ist keine Lösung".
NATÜRLICH ist er eine Lösung, für den Betreffenden, und zwar die ULTIMATIVE Lösung. Aber gleichzeitig auch eine einsame Entscheidung und sehr belastend für das soziale Umfeld. Man kann sie wohl auch irgendwie als egoistisch bezeichnen.
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Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod
warum egoistisch? ich muss schließlich mein leben leben und damit zurechtkommen und nicht mein umfeld.Balduin hat geschrieben:Ja, den Satz finde ich auch unpassend. Da wird der Suizid nicht als Lösung anerkannt.
Es gibt ja diesen Satz "Selbsttötung ist keine Lösung".
NATÜRLICH ist er eine Lösung, für den Betreffenden, und zwar die ULTIMATIVE Lösung. Aber gleichzeitig auch eine einsame Entscheidung und sehr belastend für das soziale Umfeld. Man kann sie wohl auch irgendwie als egoistisch bezeichnen.
Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod
Es gibt auch den Satz: Kein _unzulässiges Wort_ ist auch keine LösungBalduin hat geschrieben:Es gibt ja diesen Satz "Selbsttötung ist keine Lösung".
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Re: BAFÖG-Rückzahlung nach Tod
den spruch kenn ich nur mit "alkohol".. kein alkohol ist auch keine lösung..