Das neue Urteil

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taf
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Das neue Urteil

Beitrag von taf »

In einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag den
selbstbestimmten Willen von Patienten gestärkt. Die Behandlung von unheilbar erkrankten und selbst nicht mehr
entscheidungsfähigen Patienten dürfe jederzeit abgebrochen werden, wenn der Patient dies zuvor so geäußert oder veranlasst hat,
entschieden die Richter in Karlsruhe. Dieser Behandlungsabbruch entspreche keiner Tötung auf Verlangen und sei eine Form der
zulässigen passiven Sterbehilfe, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil.


Das ist doch erleichternd, oder?
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